BGH erleichtert formelle Anforderungen der Eigenbedarfskündigung

Am 22.04.2010 hat der BGH ein Urteil zu den formellen Anforderungen der Eigenbedarfskündigung veröffentlicht. In der Entscheidung VIII ZR 70/09 vom 17.03.2010 präzisiert der BGH die formellen Anforderungen dahingehend, dass unrichtige oder “dramatisierende” Darstellungen zwar die Kündigung hinfällig werden lassen können, der formelle Bestand der Kündigung bleibt aber unberührt. Die Entscheidung ist wichtig, da es bei formellen Fehlern der Kündigung keiner Beweisaufnahme über deren Richtigkeit bedarf.

In dem Fall hatte eine Vermieterin die Wohnsituation ihres Sohnes falsch dargestellt. Der Eigenbedarf sei insbesondere deshalb gegeben, da in der zu kündigenden Wohnung auch das Büro des Sohnes betrieben werden könne. Die Vermieterin verschwieg, dass dies auch bei der alten Wohnung der Fall war.

Das Landgericht muss nun prüfen, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht.

Die Bedeutung des Urteils liegt in erster Linie darin, dass die Instanzgerichte diszipliniert werd…

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Themen: Bgh , Bundesgerichtshof Entscheidungen

Erschienen 22. April 2010 auf http://schultz-carstens.de/blog/.

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