BGH erlaubt Namensnennung in Online Archiven

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr Verurteilten von Deutschlandradio nicht verlangen können, es zu unterlassen, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil des Internetauftritts www.dradio.de Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge weiterhin zum Abruf bereitzuhalten, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name der Verurteilten genannt wird.

Die Kläger wurden im Jahr 1993 wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Sommer 2007 bzw. Januar 2008 wurden sie auf Bewährung entlassen. Sie verlangen von der Beklagten, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Rundfunksender und ein Internetportal betreibt, es zu unterlassen, über sie im Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. Die Beklagte hielt auf ihrer Internetseite in der Rubrik “Kalenderblatt” jedenfalls bis ins Jahr 2007 die Mitschrift eines auf den 14. Juli 2000 datierten Beitrags mit dem Titel “Vor 10 Jahren Walter Sedlmayr ermordet” zum freien Abruf durch die Öffentlichkeit bereit. Darin hieß es unter Nennung des Vor- und Zunamens der Kläger wahrheitsgemäß u. a., Sedlmayrs Kompagnon W. und dessen Bruder L. seien 1993 nach einem sechsmonatigen Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die beiden beteuerten bis heute ihre Unschuld und seien erst in diesem Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht mit der Forderung gescheitert, den Prozess wiederaufzurollen.

Die Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. Auf die Revision der Beklagten hat der u. a. für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und die Klagen abgewiesen. Zwar liegt in dem Bereithalten der die Kläger identifizierenden Meldung zum Abruf im Internet ein Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht. Der Eingriff ist aber nicht rechtswidrig, da im Streitfall das Schutzinteresse der Kläger hinter dem von der Beklagten verfolgten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung zurückzutreten hat. Die beanstandete Meldung beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht der Kläger einschließlich ihres Resozialisierungsinteresses unter den besonderen Umständen des Streitfalls nicht in erheblicher Weise. Sie ist insbesondere nicht geeignet, die Kläger “ewig an den Pranger” zu stellen oder in einer Weise “an das Licht der Öffentlichkeit zu zerren”, die sie als Straftäter (wieder) neu stigmatisieren könnte. Sie enthält sachlich abgefasste, wahrheitsgemäße Aussagen über ein Kapitalverbrechen an einem bekannten Schauspieler, das erhebliches öffentliches Aufsehen erregt hatte. Angesichts der Schwere des Verbrechens, der Bekanntheit des Opfers, des erheblichen Aufsehens, das die Tat in der Öffentlichkeit erregt hatte und des Umstands, dass sich die Verurte…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Urteil , Bgh , Online , Mord , Walter Sedlmayr , Archiv

Erschienen 16. Dezember 2009 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Deutschlandradio darf Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sed…

IP|Notiz | 16. Dezember 2009 — Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr Verurteilten von Deutschlandra…

Bundesgerichtshof: Deutschlandradio darf Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge, in denen im Zusammenhang mit dem Mord…

fachanwaltsliste.de | 20. Dezember 2009 — Urteile vom 15. Dezember 2009 – VI ZR 227/08 und VI ZR 228/08 LG Hamburg – Entscheidungen vom 29. Februar 2008 – 324 O 459/07…

Bundesgerichtshof: Deutschlandradio darf Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge, in denen im Zusammenhang mit dem Mord…

fachanwaltsliste.de | 20. Dezember 2009 — Urteile vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08 und VI ZR 228/08 LG Hamburg - Entscheidungen vom 29. Februar 2008 - 324 O 459/07…

BGH zu Namensnennung oder -tilgung in Altbeiträgen

Handakte WebLAWg | 16. Dezember 2009 — Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr Verurteilten von Deutschland…

BGH: Kein Anspruch der wegen Sedlmayr-Mord Verurteilten auf Unterlassung der Namen in noch im Internet aufrufbaren ALTmeldungen

Jus@Publicum | 16. Dezember 2009 — <click> Können die beiden wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr Verurteilten von Deutschlandradio verla…

Der Sedlmayr-Mord im Rundfunk-Archiv

Rechtslupe | 15. Dezember 2009 — Das Deutschlandradio darf Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter S…

BGH erteilt dem "Hamburger Landrecht" erneut eine Absage

Internet-Law | 15. Dezember 2009 — Der BGH hat mit zwei Urteilen vom 15.12.2009 (VI ZR 227/08 und VI ZR 228/08) erneut meinungs- und rundfunkfeindliche Entscheidunge…

Altmeldungen über schwere Straftaten im Internet

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 21. Februar 2010 — Der BGH hat es für zulässig erachtet, dass SPON im Internet ein Dossier mit Altmeldungen über den Mord an Walter Sedlmayr zum Abru…

BGH: Sedlmayer und keine Ende

IP|Notiz | 11. Februar 2010 — Der Bundesgerichtshof hat es für zulässig erachtet, dass Spiegel Online im Internet ein Dossier mit Altmeldungen über den Mord …

Zur Zulässigkeit von sog. Online-Archiven

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 15. Dezember 2009 — Laut eigener Pressemitteilung vom heutigen Tage hat der VI. Zivilsenat des BGH entschieden, dass das weiterhin zum Abruf bereit ha…

Bundesgerichtshof