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BGH-Entscheidung zur Bankenhaftung

am 09.03.2005 von http://www.jurablogs.com/blog

Schadensersatzansprüche von Anlegern wegen angeblich fehlerhafter Beratung bei Wertpapierkäufen verjähren in drei Jahren nach dem Kauf der Papiere, nicht erst in drei Jahren nach dem Eintritt von Kursverlusten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 8. März zu § 37 a WpHG entschieden (Az.: XI ZR 170/04).

Die oberste Instanz im Zivilrecht bestätigte damit die Rechtsauffassung von Nörr-Anwalt Hans Christian Kirchner. Er hatte in diesem Verfahren die Landesbank Berlin in den ersten beiden Instanzen, Landgericht und Kammergericht Berlin, vertreten. Eine Sekundärhaftung der Banken wegen mangelnder …

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Matthias Klappenbach

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