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BGH-Entscheidung zu AGB-Klausel über Lieferung von Ersatzartikeln

am 28.10.2005 von http://lawgical.jura.uni-sb.de/

Nach dem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs in dem Verfahren VIII ZR 284/04 vom 21. September diesen Jahres muss der Betreiber eines Online-Shops dem Kunden genau diejenige Ware zusenden, die der Kunde bestellt hat und kann nicht durch eine Klausel in seinen AGB sich das Recht vorbehalten, bei fehlender Lieferbarkeit einen anderen, gleichwertigen Artikel zuzusenden.

Dem Rechtsstreit liegt eine Bestimmung in den AGB des Internet-Shops eines bekannten Versandhauses zu Grunde, nach der das Versandhaus sich für den Fall, dass ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein sollte, vorbehielt, einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel zu liefern. Auch diesen Ersatzartikel sollte der Kunde bei Nichtgefallen innerhalb 14 Tagen zurückgeben können. Des Weiteren behielt sich das Versandhaus das Recht vor, sich vom Vertrag zu lösen, wenn der bestellte oder ein Ersatzartikel nicht lieferbar sein würde.

Der BGH hat in seiner Entscheidung nun festgestellt, dass diese Klausel gemäß §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4 BGB unwirksam ist. Zwar stelle die Präsentation von Waren im Rahmen eines Online-Shops noch kein rechtsverbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar, so dass es sich hier lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe von auf den Abschluss eines Vertrages gerichteten Willenserklärungen handele. So liege eine Annahme dieses Antrages regelmäßig dann vor, wenn der Erklärungsempfänger die bestellte Ware versende.

In Einzelfällen könne aber auch ein Vertrag schon vor Warenversand zu Stande kommen. Dies sei dann der Fall, wenn die vorgesehene Bestätigung der Bestellung so abgefasst sei, dass in ihr schon ein Lieferversprechen und damit die Annahme des Antrages zu erkennen sei. In diesen …

BGH stärkt Kundenrechte bei Internet-Kauf

Recht und Alltag / Was man bestellt, muss man auch bekommen: Beim Einkauf im Internet müssen sich Kunden nicht mit gleichwertigen Ersatzartikeln zufrieden geben, wenn ein bestellter Artikel nicht lieferbar ist. Das geht aus einem heute veröffentlichten Urteil (Az: …

BGH: Streitwert bei AGB-Abmahnungen durch Verbraucherschutzverband

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BGH: Wirksamkeit einer Klausel über die Lieferung gleichwertiger Ersatzartikel und Vertragsschluss im Internet

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Ersatzlieferungsklausel in AGB

auchRecht.de / “Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu.” Diese Klausel ist nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 21.9.2005 unwirks…

BGH: Ersatzartikel-Kausel in AGB eines Internetshops unwirksam (Versandhandel)

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Abmahnfalle: AGB

IT-Blawg / Die Verwendung unzulässiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt zur Abmahnung, z.B. durch Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerbsvereine. Deswegen sollten Unternehmer Ihre AGB auf ihre Zulässigkeit überprüfen lassen. Das…

BGH: Die AGB-Klausel “Wenn nicht lieferbar, liefern wir gleichwertigen Ersatz” ist unwirksam und abmahnfähig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / BGH, Urteil vom 21.09.2005, Az. VIII ZR 284/04 §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 UKlaG, §§ 307 Abs. 1 S. 1, S. 2, 308 Nr. 4, 454 Abs. 1 Satz 2, 455 Satz 2 BGB Der BGH hat entschieden, dass die bei Fernabsatzgeschäften in AGB gegenüber Verbrauchern…

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