BGH-Entscheidung zur W-LAN-Haftung
Der Bundesgerichtshof hat heute zur Haftung für mangelhaft gesicherte W-LAN-Anschlüsse entschieden.
Im Fall (Az. I ZR 121/08, Urteil vom 12.05.10) ging es um einen Internetanschluß, über den ein Musiktitel in eine Tauschbörse gestellt worden war, als der Anschlußinhaber im Urlaub war. Ein Verstoß durch den Anschlußinhaber selbst war also auszuschließen.
Gestritten wurde um Abmahnkosten und Schadensersatz.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes haftet der Anschlußinhaber nur für die Abmahnkosten (als Störer), nicht aber als Verletzer auf Schadensersatz. Wichtig ist der Hinweis des BGH, daß W-LAN-Inhaber ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Paßwort verwenden sollen. Es kann allen Anschlußinhabern nur dringend geraten werden, den Schutz ihres Funknetzwerks zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Zu den Abmahnkosten enthält die Pressemitteilung den Hinweis “Der Be…
» Vollständiger ArtikelThemen: Abmahnung , It-recht , Filesharing , Bgh Entscheidung , (Az. I ZR 121/08, Urteil Vom 12.05.10)
Erschienen 12. Mai 2010 auf http://conlegi.de.
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