BGH-Entscheidung zu Entschädigungsansprüchen wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

Der BGH hat zu den Voraussetzungen einer angemessenen Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit für Mitreisende entschieden (Urteil vom 26. Mai 2010, Xa ZR 124/09).

Im zu Grunde liegende Rechtsstreit buchte der Kläger bei dem beklagten Reiseunternehmen für seine Ehefrau und eine Donaukreuzfahrt. Das Reiseunternehmen sagte die Reise ab und bot eine Umbuchung auf das das nächste Jahr oder die Stornierung der Reise an. Der Kläger entschied sich für die Stornierung und beanspruchte unter anderem Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, die "ihm als Rentner und seiner Ehefrau als Hausfrau" zustehe. Später trat die Ehefrau ihren Anspruch aus dem Reisevertrag auf Schadensersatz wegen vergeblich aufgewendeter Urlaubszeit gemäß § 651f BGB an ihn ab.

Der Reiseunternehmer zahlte dem Kläger unter anderem eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises für eine Person. Die Zahlung einer entsprechenden Entschädigung für die Ehefrau lehnte sie mit der Begründung ab, dass „dieser Anspruch nicht wirksam innerhalb der in § 651g BGB vorgesehenen Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend gemacht worden wäre. Der Kläger habe keine Vollmacht gehabt, den Anspruch auch für seine Ehefrau geltend zu machen. Die Ehefrau habe das vollmachtlose Handeln innerhalb der Frist des § 651g BGB auch nicht wirksam genehmigt.“

Die Vorinstanzen hatten dem Kläger den geltend gemachten Betrag wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit seiner Ehefrau zugesprochen. In der Abtretungserklärung liege eine Genehmigung des vollmachtlosen Handelns vor. Dass die Genehmigung nicht innerhalb der Monatsfrist des § 651g BGB erteilt worden ist, sei rechtlich unerheblich.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Reiseunternehmers gegen das Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen. Der BGH begründet, „dass der Kläger als Vertragspartner des beklagten Reiseunternehmens ohnehin den Anspruch auf angemessene Entschädigung wegen der von seiner Ehefrau nutzlos aufgewendeten Urlau…

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Erschienen 12. Juni 2010 auf http://www.anwalt-koepenick.de.

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