BGH entscheidet zur Wirkung von Alpecin gegen Haarausfall

Das kosmetische Mittel “Alpecin” gegen erblich bedingten Haarausfall wird unter anderem mit dem Slogan “Glatze? Vorbeugen mit Coffein” beworben.

Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) nahm diese und andere vergleichbare Aussagen für das Produkt zum Anlass, den Hersteller des Mittels abzumahnen. Der Streit darum, ob die Wirkaussagen für das Haarwuchs-Shampoo wissenschaftlich haltbar sind, schaukelte sich bis zum BGH hoch. Das Berufungsgericht hatte dem VSW mit der Begründung Recht gegeben, die eine vom Hersteller vorgelegte Wirksamkeitsstudie zu “Alpecin” sei bisher nicht von neutralen Wissenschaftlern untersucht worden. Daher könne von einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung keine Rede sein. Dieser Auffassung erteilte der BGH (Urteil vom 21.01.2010, I ZR 23/07) eine Absage. Nach Ansicht der Karlsruher Richter kann bereits eine einzelne wissenschaftliche Studie als Wirksamkeitsnachweis ausreichen, sofern diese auf überzeugenden Methoden u…

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Themen: Urteil , Bgh , Rede , Slogan , Lte , Glatze , Wissenschaftlich

Erschienen 11. März 2010 auf http://log.handakte.de/.

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