Vergessen?
Vier Strafverteidiger | 16. November 2006 — Der Bundesgerichtshof entscheidet heute bereits zum zweiten Mal in einem Revisionsverfahren gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer…
Zum zweiten Mal entscheidet der Bundesgerichtshof heute über ein mit der Revision angegriffenens Urteil im Verfahren gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer Mounir al Matossadeq. Im August 2005 war der Marokkaner vom Hamburger Oberlandesgericht zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Motassadeq, der ein enger Freund des Flugzeugattentäters Mohammed Atta gewesen ist, von den geplanten Flugzeugentführungen vom 11.September 2001 gewusst habe. Das Gericht sah die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als erwiesen an. lehnte eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord jedoch ab. In einem ersten Verfahren war Motassadeq noch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und wegen Beihilfe zum Mord zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der BGH aufgehoben, weil die US-Behörden wesentlichen Aussage von dort einsitzenden Zeugen ncht freigegeben hatten. Im zweiten Prozess lagen diese Aussagen dann vor, reichten dem Gericht aber nicht zu einer Verurteilung wegen einer Beteiligung an den September-Attentaten. Gegen das 2. Urteil haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. In der mündlichen Verhandlung Anfang Oktober hatte Der BGH angedeutet, dass er mit Urteil des OLG nicht zufrieden sei und dieses zumindest partiell zum Nachteil des Angeklagten aufheben werde. Wie heute.de berichtet, befindet Motassadeq sich seit Februar dieses Jahres auf freiem Fuß, muss sich aber regelmäßig bei der Polizei melden. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
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