BGH entscheidet Freitag über Beugehaft gegen Ex-RAF-Mitglieder

Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof (BGH) wird wahrscheinlich am Freitag bekanntgeben, ob die drei ehemaligen Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF), Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts, in Beugehaft müssen.

Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Ermittlungsrichter des BGH hatte im Dezember 2007 Beugehaft angeordnet, um die drei früheren Extremisten zu Zeugenaussagen über den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 zu zwingen.

Dagegen hatten die Drei Beschwerde eingelegt. Diese verwarf der Ermittlungsrichter im April und legte die Sache zur endgültigen Entscheidung zugleich dem BGH-Staatsschutzsenat vor. Die Beratungen des Gerichts darüber sind nicht öffentlich.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit April 2007 gegen das ehemalige RAF-Mitglied Stefan Wisniewski als möglichem Schützen auf Buback. Bisher war ihm der Buback-Mord nicht angelastet worden. Vielmehr waren Klar, Mohnhaupt und Folkerts auch deswegen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Folkerts kam 1995 frei. Mohnhaupt wurde vergangenen März nach 24 Jahren aus der Haft entlassen. Klar sitzt seit November 1982 im Gefängnis. Seine Mindesthaftzeit endet im Januar 2009. Sollte der BGH die Beugehaft anordnen, würde sich seine Haft bis zu einem halben Jahr verlängern.



Quelle: Reuters (12. August 2008)

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Themen: Bgh , Raf , Bundesgerichtshof , Karlsruhe , Knut , Siegfried Buback , Brigitte Mohnhaupt , Christian Klar

Erschienen 12. August 2008 bei http://www.reuters.com.

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