BGH entscheidet am Montag über Online-Durchsuchungen

Der Bundesgerichtshof entscheidet laut focus-online am kommenden Montag über die Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen einen Beschluss der Ermittlungsrichters am BGH, Ulrich Hebenstreit, mit dem dieser es abgelehnt hatte, die Online-Duchsuchung des Computers eines Tatverdächtigen mittels sogenannter Trojaner zu genehmigen. Ein anderer Ermittlungsrichter hatte einige Zeit vorher anders entschieden und eine Online-Durchsuchung für zulässig erachtet. Hebenstreit vertritt die Auffassung, dass die strafprozessualen Vorschriften über die Hausdurchsuchung vorliegend nicht anwendbar seien, weil eine Online-Untersuchung etwas ganz anderes sei. Diese finde ohne Wissen des Betroffenen und damit heimlich statt. Außerdem könne sich der Durchsuchende ungehindert Zugang zu allen auf dem PC vorhandenen Daten verschaffen, die auch sehr persönlichen Charakter haben könnten und staatlichem Zugriff damit nicht unbedingt zugänglich seien. Es bestehe die Gefahr, dass der Bürger zum "gläsernen Menschen" gemacht werde. De lege lata, also nach bislang geltenden Recht, gebe es keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für Online-Durchsuchungen. Der Entscheidung des 3. Strafsenats darf mit einiger Spannung entgegengesehen werden. Sollten die Karlsruher Richter sich der Meinung ihres Kollegen Hebenstreit anschließen, dürfte ohne vorherige Schaffung einer gesetzlichen Grundlagen keine Online-Durchsuchung mehr stattfinden. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Online , Durchsuchungen

Erschienen 2. Februar 2007 auf http://www.strafblog.de.

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