BGH entscheidet, dass auch für alte Autos Reparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt erstattet werden

Der Bundesgerichtshof entschied am 20.10.2009 Urteil VI ZR 53/09) zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem Verkehrsunfall. Im zu Grunde liegende Fall stritte die Parteien um die Frage, ob sich der Kläger im Rahmen der fiktiven Abrechnung seines Fahrzeugschadens auf niedrigere Stundenverrechnungssätze einer ihm vom Schädiger benannten freien Werkstatt verweisen lassen muss oder ob er auf der Grundlage des von ihm vorgelegten Sachverständigengutachtens die Erstattung Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen VW-Fachwerkstatt verlangen kann.

Mit dem neuen Urteil hat der BGH seine bisherige Rechtsauffassung behalten. Denn bereits im sog. Porsche-Urteil (BGHZ 155, 1) wurde erklärt, „dass der Geschädigte seiner Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Will der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen, muss der Schädiger darlegen und ggf. beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.“

„Ist dies der Fall“- so der BGH - „kann es für den Geschädigten gleichwohl unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht unzumutbar sein, sich auf eine Reparaturmöglichkeit in dieser Werkstatt verweisen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge bis zum Alter von 3 Jahren. Denn bei neuen bzw. neuwertigen Kraftfahrzeugen muss sich der Geschädigte im Rahmen der Schadensabrechnung grundsätzlich nicht auf andere Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen, die ihm bei einer späteren Inanspruchnahme von Gewäh…

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Themen: Bgh , Bundesgerichtshof , Porsche , Diger

Erschienen 25. Oktober 2009 auf http://www.anwalt-koepenick.de.

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