BGH: Ende für Mietwagenabzocke
am 07.08.2006 von ElbeBlawg
Ein Autounfall ist immer ärgerlich. Ebenso ärgerlich ist aber die Praxis vieler Autovermieter, die die Notlage der auf ein Fahrzeug angewiesenen Kunden ausnutzen und extrem überhöhte Preise für einen Ersatzwagen verlangen. Diesem Vorgehen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun einen Riegel vorgeschoben.Nach einem heute veröffentlichten Urteil müssen Autovermieter ihre Kunden “deutlich und unmissverständlich darauf hinweisen”, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die so genannten Unfallersatztarife möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet. Tun sie das nicht, bleiben die Vermieter in der Regel auf ihren überhöhten Forderungen sitzen. Es sei denn, die Kunden akzeptieren die teureren Tarife und sind bereit, die Differenz aus eigener Tasche zu zahlen. In dem Urteil heißt es, der Unfallersatztarif liege durchschnittlich um mindestens 100 Prozent über dem Normaltarif bei einer privaten oder geschäftlichen Anmietung. Aber auch überhöhte Preise von 200 Prozent seien “keine Seltenheit” und reichten bis zu 465 Prozent.
Im entschiedenen Fall hatte ein Autofahrer nach einem unverschuldeten Unfall für 18 Tage ein Ersatzauto gemietet und sollte dafür mehr als 2100 Euro bezahlen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattete mit Blick auf den überhöhten Tarif allerdings nur rund 750 Euro. Auf der fehlenden Differenz bleibt nun der Autovermieter sitzen.
BGH, Urt. v. 28.06.2006 (Az: XII ZR 50/04) - Urteil-PDF …
Zur Aufklärungspflicht des Vermieters bei Vermietung eines Unfallersatzfahrzeugs
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Aufklärungspflicht für Autovermieter
Blog der Verkehrsunfallabwicklung / Bietet der Autovermieter den Unfallgeschädigten ein Fahrzeug zu einem Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht deshalb die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung nicht den volle…
Unfallersatztarif:Autovermieter muss Unfallgeschädigten auf Probleme hinweisen
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Autovermieter müssen auf günstigsten Tarif hinweisen
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BGH: Hinweispflicht der Autovermieter
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LawBlog / Wer nach einem Verkehrsunfall nicht den möglichst niedrigsten Tarif für einen Ersatz-Mietwagen wählt, bleibt oft auf immensen Kosten sitzen. Darauf weist das Landgericht Dortmund mit seiner Rechtsprechung hin (AZ: 4 S 129/06, 4 S 163/06 und 4 S 16…
Mietwagenkosten: Autovermieter muss keine Auskunft über seine Preiskalkulation geben
Recht und Gesetz / Ein Autovermieter ist vertraglich nicht verpflichtet, einem unfallgeschädigten Kunden Auskunft über die Kalkulationsgrundlage des Unfallersatztarifs zu geben, um dadurch die Abrechnung der angefallenen Mietwagenkosten gegenüber dem Versicherer zu…
» BGH setzt Abzocke durch Autovermieter Grenzen | tagesschau.de
[tagesschau.de 07.08.2006 15:23 Uhr] Viele Berufstätige sind auf ihr Auto angewiesen. Viele Autovermieter nutzen dies aus, indem sie bei den Preisen für Unfall-Ersatzwagen kräftig draufschlagen. Mitunter so viel, dass Versicherungen di…
