BGH zur Eintragungsfähigkeit von Wortfolgen mit beschreibendem Gehalt (Link economy)
Der hat mit Beschluss
von 21.12.2011, Az.: I ZB 56/09, entschieden, dass die Marke “Link economy” für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen
16, 35 und 41 eintragungsfähig ist.
Die Markenanmeldung wurde zunächst von der Markenstelle beim Deutschen Patent- und Markenamts wegen eines Freihaltebedürfnisses
zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschluss vom 18.03.2009, Az.: 29 W (pat)
72/06), da das Bundespatentgericht davon ausgegangen ist, dass der Marke “Link economy” für die beantragten Waren und
Dienstleistungen jegliche im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehle.
Der BGH stellte nun fest, dass das BPatG einen denkbaren beschreibenden der Marke unzulässigerweise in mehreren gedanklichen Schritten ermittelt hat und dass eine derartige
analysierende Betrachtungsweise im Rahmen der Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Zeichens unzulässig ist, weil sich daraus
keine in den Vordergrund drängende, für den Durchschnittsverbraucher ohne weiteres ersichtliche Beschr…
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