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BGH: Eintragungsfähigkeit einer Formmarke

am 22.05.2006 von http://www.markenblog.de

In der Rechtsbeschwerdesache (I ZB 13/04) betreffend die IR-Marke (Registernummer: 638 663) hat der Bundesgerichtshof den Beschluss des Bundespatentgerichtes aufgehoben und an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.

Zentrale Frage bei der Beurteilung der Markenfähigkeit der Streitmarke durch das BPat war, ob die Marke ausschließlich aus der Form, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sei, besteht. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sei die Form der Ware dann nicht als Marke schutzfähig. Diese Frage hatte das BPat bejaht und den Schutz verweigert.
Den insoweit rechtsfehlerfreien Feststellungen des Bundespatentgerichts ist mit hinreichender Klarheit zu entnehmen, dass es sich bei der Anordnung der drei Scherköpfe in einem gleichseitigen Dreieck sowie bei den kreisförmig angeordneten Schlitzen, durch die die Barthaare den in den Scherköpfen sich bewegenden Messern zugeführt werden, um Gestaltungsmerkmale handelt, die allein der technischen Wirkung zuzuschreiben sind, auch wenn es andere Gestaltungsformen geben mag, mit denen ähnliche oder gleiche technische Wirkungen erzielt werden können (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Tz. 84 – Philips/Remington). Dagegen lassen sich der angefochtenen Entscheidung keine klaren und tragfähigen Aussagen darüber entnehmen, dass auch die Gestaltung der abgerundeten dreieckigen Trägerplatte sowie die an ein dreiblättriges Kleeblatt erinnernde abgehobene Umrandung der drei Scherköpfe gleichfalls ausschließlich technisch bedingt sind. Zwar hat das Bundespatentgericht hinsichtlich einzelner Merkmale – etwa hinsichtlich der Abrundung der Ecken der dreieckigen Trägerplatte – auf eine mögliche technische Funktion hingewiesen, mit der aber nicht die gesamte Gestaltung als ausschließlich technisch bedingt erklärt werden kann. Hinsichtlich der konkreten Gestaltung konnte sich das Bundespatentgericht nicht auf ein Patent mit entsprechenden …

BGH: Fronthaube - Unter dem durch die Form vermittelten Wert einer Ware i.S. von § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist der ästhetische Wert zu verstehen, den die Form der Ware verleiht.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 3 Abs. 1 MarkenG können Marken alle Zeichen sein, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dazu gehört auch die Form einer Ware. Hierbei ist die Markenfähig…

BPat: Der Kleine Eisbär

MarkenBlog / 32 W (pat) 269/03 MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 Leitsatz: „Der kleine Eisbär“ 1. Wortzeichen, die nach Art eines Phantasietitels gebildet sind, sind einem Markenschutz grundsätzlich auch insoweit zugänglich, als die beanspruchten Waren oder Di…

BPatG: ROCHER-Kugel

MarkenBlog / 32 W (pat) 156/04 Leitsätze: ROCHER-Kugel 1. Die Form einer Ware ist nicht nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vom Schutz ausgeschlossen, wenn ihre Gestaltung zwar auf einer technischen Lehre beruht, die mit der Form angestrebte Wirkung aber nichttec…

BPat: Geschirrspültab

MarkenBlog / In der Beschwerdesache 24 W (pat) 16/04 hatte sich der 24. Senat des Bundespatentgerichtes mit der Eintragungsfähigkeit der international registrierten Bildmarke (Registernummer: 690 455) zu befassen. Der Schutz für die Bundesrepublik Deutschla…

BPat: 3D Marke

MarkenBlog / In der Beschwerdesache 26 W (pat) 343/03 hatte der 26. Senat des Bundespatentgerichts zur Unterscheidungskraft der nachfolgend dargestellten 3D Marke (IR Marke 765 229) zu entscheiden. Die Markenstelle für Klasse 28 IR hat durch eine Beamtin des…

BGH: Milchschnitte

MarkenBlog / I ZB 22/04 betreffend die Marke Nr. 397 23 188 Milchschnitte MarkenG § 3 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 a) Durch die Art der Ware selbst bedingt i.S. von § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sind diejenigen Merkmale, die die G…

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Stefan Fuhrken

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