BGH: Einstellen von Waren unter falscher Suchrubrik rechtswidrig?
Was war passiert?Die handeln mit Gebrauchtwagen,
welche sie auch über eine Internetplattform vertreiben. Die gebrauchten PKW können dabei vom Verkäufer unter verschiedenen
Suchrubriken eingestellt werden. Die Käufer gibt auf der Handelsplattform verschiedene Kriterien an, um entsprechende Fahrzeuge
angezeigt zu bekommen.
Der Gebrauchtwagenhändler warb auf der Internetplattform in der Rubrik "bis 5.000 km" einen PKW mit folgender fettgedruckter
Überschrift:
"BMW 320 d Tou.* Gesamt-KM 112.970** ATM- 1.260 KM**"
Die Einstellung eines PKW unter der Suchrubrik „bis 5000 km“ hielt der Wettbewerber des Verkäufers für irreführend und mahnte diesen
kostenpflichtig ab. Dieser gab keine Unterlassungserklärung ab und ließ es auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Beide Vorinstanzen
gaben aber dem Wettbewerber Recht und verurteilten den Gebrauchtwagenhändler zur Unterlassung.
Wie entschied der BGH?Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Klage auf die Revision des Gebrauchtwagenhändlers mit Urteil vom
6.10.2011 Az. I ZR 42/10 (Pressemitteilung) abgewiesen.
Zwar liege in dem Angebot des PKW in der unrichtigen Rubrik über den Kilometerstand eine unwahre Angabe. Im konkreten Fall sei die
unzutreffende Einordnung aber nicht geeign…
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