BGH noch einmal zum Double-Opt-In Verfahren (Telefonwerbung)
In einer bereits im Februar diesen Jahres erlassenen Entscheidung (Urteil vom 10.02.2011, Az.: I ZR 164/09) hat der noch einmal umfänglich Stellung
zur in im Wege des Double-Opt-In Verfahrens Stellung
bezogen.
Die Kläger hatten an einem teilgenommen
und dort in einem nicht vorab angewählten Auswahlfeld angekreuzt, dass sie der Verwendung ihrer Daten zum Zwecke der zustimmen. Die Kläger hatten auch ihre Telefonnummer angegeben.
Sodann hatten sie per entsprechendem Klick ihre Teilnahme am Gewinnspiel erklärt. Sie erhielten daraufhin eine Bestätigungsmail
bezüglich der Teilnahme am Gewinnspiel. Auf den in der Mail enthaltenen Bestätigungslink klickten die Kläger jeweils.
Die Beklagte sah darin eine wirksame Einwilligung in die Telefonwerbung, die sie sodann auch durchführte. Die Kläger reagierten mit
Abmahnungen und dem besagten gerichtlichen Verfahren.
Der BGH bestätigte die Vorinstanzen in ihrer Auffassung, dass ein Unterlassungsanspruch bestanden habe, denn ein wirksames
Double-Opt-In Verfahren habe es nicht gegegeben. Die Bestätigungsmail habe lediglich der Bestätigung der Teilnahme am Gewinnspiel
gedient. Sie kann daher nicht für eine Einwilligung in die Telefonwerbung herangezogen werden.
Insbesondere bestehe kein zwingend notwendiger Zusammenhang zwischen der durch die Bestätigungsmail verifizierten Absenderadresse
(E-Mail) und der im Teilnahmeantrag angegebenen Telefonnummer. Der BGH führt hierzu aus:
Um die Bedeutung einer Bestätigungsmail im elektronischen Double-opt-in-Verfahren für das Einverständnis des Verbrauchers mit
Werbeanrufen zu bestimmen, ist demgegenüber zu berücksichtigen, dass kein notwendiger Zusammenhang zwischen der E-Mail-Adresse, unter
der der Teilnahmeantrag abgesandt wurde, und der in ihm angegebenen Telefonnummer besteht. So kann es zahlreiche Gründe dafür geben,
dass eine falsche Telefonnummer in ein Online-Teilnahmeformular eingetragen wird. Sie reichen von der versehentlichen Falscheingabe
über den vermeintlich guten Dienst, eine andere Person für ein Gewinnspiel anzumelden, bis zur Angabe der elterlichen Telefonnumm…
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