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BGH: Ein Forenbetreiber haftet jedenfalls ab Kenntnis von der Rechtsverletzung für rechtswidrige Forenbeiträge

am 07.11.2007 von Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld

BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06
BGB § 823 Ah, G, § 1004, StGB § 185, TMG § 10
Forenhaftung

Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetforum jedenfalls ab Kenntnis von ehrverletzenden Äußerungen eines Forennutzers auf Unterlassung haftet. In dieser Entscheidung hat sich der BGH nicht mit der Frage befasst, ob bzw. welche Überprüfungs- und Überwachungspflichten ein Forenbetreiber aufgrund der allgemeinen Mitstörerhaftung hat. Der BGH hat keinesfalls entschieden, dass ein Forenbetreiber ausschließlich ab Kenntnis von einer Rechtsverletzung auf Unterlassung haftet. Dies wird fälschlicherweise leider immer wieder behauptet.

Leitsatz:
Ein Unterlassungsanspruch wegen eines in ein Meinungsforum im Internet eingestell­ten ehrverletzenden Beitrags kann auch dann gegen den Betreiber des …

Bundesgerichtshof : Forenhaftung - Bundesgerichtshof entscheidet über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet – Betreiber haften ab Kenntnis rechtwidriger Inhalte als (Mit-) Störer und gleichrangig zu, dem Verletzte

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH Urteil vom 27.03.2007 - Az. VI ZR 101/06 (Vorinstanzen: LG Düsseldorf – Urteil vom 14.9.2005 - 12 O 440/04; OLG Düsseldorf – Urteil vom 26.4.2006 - I-15 U 180/05 = <a href=http://miur.de/volltext.php?mir_dok_id=278 class=norm >MIR Dok…

BGH: Kein Freibrief für Forenbetreiber

LawBlog / Der Bundesgerichtshof hat heute darüber geurteilt, wie Forenbetreiber für Meinungsäußerungen der User haften: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletz…

Haftet ein Forenbetreiber auch für Einträge, die er schon gelöscht hat?

Telemedicus / Die meisten Forenbetreiber und Blogger überprüfen die bei ihnen abgegebenen Kommentare regelmäßig auf Rechtsverletzungen. Wenn sie eine Rechtsverletzung bemerken (oder auf sie aufmerksam gemacht werden), dann müssen sie diese umgehend entfe…

Forenbetreiber haften für eingestellte Beiträge

maas_rechtsanwälte / Bis Mai 2006 nahm die Rechtsprechung einheitlich eine Haftung des Forenbetreibers für rechtsverletzende Postings seiner Mitglieder an. Dann entschied jedoch das OLG Düsseldorf, der Forenbetreiber könne sich einer Haftung entziehen (Urt…

LG Düsseldorf: Keine Mitstörerhaftung für Forum-Betreiber bei rechtswidrigen Postings

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 27.06.2007 - Az.: 12 O 343/06) hat entschieden, dass ein Forum-Betreiber erst ab Kenntnis für fremde, rechtswidrige Einträge haftet.Zudem treffen ihn grundsätzlich keine Überwachungs- oder Überprüfungspflichten:Dabei…

BGH zur Forenhaftung

RA-Blog / Der Bundesgerichtshof hat Anfang der Woche entschieden, dass Forenbetreiber auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung in Anspruch genommen werden können, die ein Dritter in das Forum eingestellt hat. Die Verantwortlichkeit des Betreiber…

LG Düsseldorf: Domainhandelsbörse Sedo haftet nicht für Markenrechtsverletzungen durch geparkte Domain

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Mit Urteil vom 28.11.2007 – 2a O 176/07 hat das LG Düsseldorf entschieden, dass der Betreiber einer Domainhandelsplattform nicht für Markenrechtsverletzungen auf Unterlassung haftet, die durch dort geparkte Domains begangen werden. Die gepa…

LG Hamburg: Forenbetreiber haftet auch ohne Kenntnis

Telemedicus / Ein Forenbetreiber haftet auch dann für rechtswidrige Inhalte, die durch Forennutzer eingestellt wurden, wenn er davon keine Kenntnis erlangt hat. Das entschied das Landgericht Hamburg Ende August. Das Gericht hatte über einen Fall zu entschei…

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