BGH: Ein Forenbetreiber haftet jedenfalls ab Kenntnis von der Rechtsverletzung für rechtswidrige Forenbeiträge
am 07.11.2007 von Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld
BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06
BGB § 823 Ah, G, § 1004, StGB § 185, TMG § 10
Forenhaftung
Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetforum jedenfalls ab Kenntnis von ehrverletzenden Äußerungen eines Forennutzers auf Unterlassung haftet. In dieser Entscheidung hat sich der BGH nicht mit der Frage befasst, ob bzw. welche Überprüfungs- und Überwachungspflichten ein Forenbetreiber aufgrund der allgemeinen Mitstörerhaftung hat. Der BGH hat keinesfalls entschieden, dass ein Forenbetreiber ausschließlich ab Kenntnis von einer Rechtsverletzung auf Unterlassung haftet. Dies wird fälschlicherweise leider immer wieder behauptet.
Leitsatz:
Ein Unterlassungsanspruch wegen eines in ein Meinungsforum im Internet eingestellten ehrverletzenden Beitrags kann auch dann gegen den Betreiber des …
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BGH: Kein Freibrief für Forenbetreiber
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Haftet ein Forenbetreiber auch für Einträge, die er schon gelöscht hat?
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Forenbetreiber haften für eingestellte Beiträge
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LG Düsseldorf: Keine Mitstörerhaftung für Forum-Betreiber bei rechtswidrigen Postings
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BGH zur Forenhaftung
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LG Hamburg: Forenbetreiber haftet auch ohne Kenntnis
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