BGH: Ein Ausnahmefall - Zum ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessener Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts. (Handtaschen)
am 11.08.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessener
Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts nach §§ 3, 4 Nr. 9 lit. b UWG können
bestehen, wenn die Gefahr einer Täuschung über die Herkunft beim allgemeinen Publikum eintritt,
das bei den Käufern die Nachahmungen sieht und zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit der Nachahmungen verleitet wird.
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2. Liegt keine der Fallgruppen des § 4 Nr. 9 lit. a bis c UWG vor, kann das Nachahmen eines
fremden Produkts nur in Ausnahmefällen nach den Grundsätzen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen …
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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessener Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts nach §§ 3, 4 Nr. 9 lit. b UWG können bestehen, wenn die Gefahr einer Täuschung über die Herk…
Zum wettbewerbsrechtlichen Schutz vor Nachahmungen - BGH, Urteil v. 11.01.2007 - I ZR 198/ 04
Wettbewerbsrecht-Blog.de / Der Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses kann wettbewerbswidrig sein, wenn das Produkt von „wettbewerblicher Eigenart“ ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen. Solche Abwehransprüche gegen Nacha…
BGH: Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz nur in Ausnahmefälle
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 11.01.2007 - Az.: I ZR 198/04: PDF) hat noch einmal klargestellt, dass ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz nur in Ausnahmefällen zum Tragen kommt:Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz…
BGH: ICON - Eine Nachahmung setzt voraus, dass dem Hersteller im Zeitpunkt der Schaffung des beanstandeten Produkts das Vorbild bekannt ist und es sich nicht um eine selbständige Zweitentwicklung handelt. Eine generelle, wettbewerbsrechtliche Pflic
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses kann wettbewerbswidrig sein, wenn das Produkt von wettbewerblicher Eigenart und besondere Umstände hinzutreten, die eine Nachahmung unlauter erscheinen lassen. An diese besonderen Umstände sind geri…
Das Kopieren der Gestaltung einer Internetseite kann wettbewerbswidrig sein
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Das LG Köln hat am 20.06.2007 entschieden (Az. 28 O 798/04), dass das Kopieren der Gestaltung einer Internet-Webseite ein Verstoß gegen das UWG sein kann und Ansprüche aus dem sog. ergänzenden wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz na…
OLG Köln: puristisch, anmutend, (wettbewerblich) eigenartig - der iPod - Eine wettbewerbswidrige Rufausbeutung kann vorliegen, wenn der Nachahmer den mit der bekannten fremden Ware oder Leistung verbundenen guten Ruf als Werbemittel einsetzt un
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Nachahmung eines fremden Erzeugnisses kann wettbewerbswidrig sein und einen Anspruch des Mitbewerbers aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz begründen, wenn das nachgeahmte Erzeugnis über wettbewerbliche Eigenart verfüg…
BGH: Plagiate und wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 11.01.2007, Az.: I ZR 198/04 Handtaschen UWG §§ 3, 4 Nr. 9 lit. a und lit. b Leitsätze: a) Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessener Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeah…
BGH: Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 24.3.2005 - Az.: I ZR 131/02 - PDF) hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz besteht.Normalerweise regeln die betreffenden Spezialgesetze (z.B. MarkenG oder UrhG) die…
BGH: Eigenpreisvergleich - Eine vergleichende Werbung ist nicht schon deshalb unlauter, weil der Werbende von ihm selbst festgesetzte Preise für unter seiner Hausmarke vertriebene Produkte und für Produkte anderer Markenartikelhersteller gegenübe
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1, §§ 3, 6 Abs. 1 und 2 Nr. 2 UWG, §§ 1, 2 Abs. 1 und 2 Nr. 2 UWG a.F. setzt voraus, dass die vergleichende Werbung unlauter ist, weil sie nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante,…
