BGH: Eigentumsvermutung des § 1362 BGB gilt nicht entsprechend für Lebenspartner

Die zu Gunsten des Gläubigers wirkende Eigentumsvermutung des § 1362 BGB bei Ehegatten gilt nicht entsprechend, wenn die zusammen lebenden Lebenspartner nicht miteinander verheiratet sind. Das entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14.12.2006, Az.: IX ZR 92/05) Quelle: Beck Aktuell vom 15.12.2006 Berichtet im Familienrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, [...]

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Themen: Neue Medien , Rechtsanwalt , Weinstr , § 1362 Bgb
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 19. Dezember 2006 auf http://www.recht-blog.com.

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