BGH: Eigentumsvermutung des § 1362 BGB gilt nicht entsprechend für Lebenspartner
am 19.12.2006 von http://www.recht-blog.com
Die zu Gunsten des Gläubigers wirkende Eigentumsvermutung des § 1362 BGB bei Ehegatten gilt nicht entsprechend, wenn die zusammen lebenden Lebenspartner nicht miteinander verheiratet sind. Das entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14.12.2006, Az.: IX ZR 92/05)
Quelle: Beck Aktuell vom 15.12.2006
Berichtet im Familienrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, [...]
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BGH Urteil zum Verzicht auf Zugewinnausgleich im Ehevertrag
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BGH: Vager Vorbehalt der Preiserhöhung bei veränderten Beschaffungsbedingungen in AGB ist unwirksam
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Elster in neuer Version
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Wirklichkeitsfremde Sampling-Entscheidung des BGH
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Ausschluss des Versorgungsausgleiches
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BVerwG 20 F 2.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Beklagten ist unbegründet. Zu Recht hat der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts entschieden, dass die auf Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes ...…
Neuregelung der Bauhandwerkersicherung durch das Forderungssicherungsgesetz
Handakte WebLAWg / Ab 1.1.2009 tritt das Forderungssicherungsgesetz in Kraft; es war vom Bundestag am 26.06.2008 beschlossen worden. Insgesamt bedeutet das Gesetz eine deutlich Stärkung des Bauunternehmers bei der Durchsetzung seiner Forderungen gegenüber dem Auftrag…
