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BGH: Drucker und Plotter - Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.

am 11.02.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.


2. Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG durch Ablichtung
eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältigt wird, so hat der Urheber
des Werkes nach § 54a Abs. 1 UrhG gegen den Hersteller (§ 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG) sowie gegen den
Importeur und den Händler (§ 54a Abs. 1 Satz 2 UrhG) von Geräten, die zur Vornahme solcher Vervielfältigungen
bestimmt sind, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für die durch Veräußerung oder sonstiges
Inverkehrbringen der Geräte geschaffene Möglichkeit, solche Vervielfältigungen vorzunehmen; gemäß
§ 54g Abs. 1 UrhG kann der Urheber von den zur Zahlung Verpflichteten Auskunft verlangen.


3. Drucker (Plotter) sind für sich allein (schon) nicht geeignet sind, Vervielfältigungen - sei
es durch Ablichtung eines Werkstücks, sei es in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung - herzustellen.
Auch im Zusammenwirken mit anderen Geräten sind Drucker nicht zur Vornahme von Vervielfältigungen
im Sinne des § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG bestimmt oder geeignet. Soweit ein Drucker im Zusammenspiel mit
einem Scanner und einem PC verwendet wird, ist er zwar geeignet, aber nicht dazu bestimmt, Vervielfältigungen
in einem Verfahren vorzunehmen, das eine der Ablichtung vergleichbare Wirkung hat.


4. Die aus Scanner, PC und Drucker gebildete Funktionseinheit ist geeignet, wie ein herkömmliches Fotokopiergerät
eingesetzt zu werden, sei es dass die Vorlage originalgetreu wiedergegeben oder vor dem Ausdrucken
im PC formatiert oder sonst bearbeitet wird; dabei ist es unerheblich, dass die einzelnen Geräte ihre
der Ablichtung entsprechende Vervielfältigungsfunktion nur im Zusammenwirken …

Drucker sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG

Handakte WebLAWg / Drucker und Plotter sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG. Drucker sind keine Geräte, die Werkstücke “durch Ablichtung … oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältig(en)”. Zwar stellt…

BGH, I ZR 94/05: Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

ipweblog.de / In der Pressemitteilung vom 7. Dezember wurde bereits die Auffassung des I. Senats bekannt gegeben, daß Drucker und Plotter - entgegen der Annahme des OLG Stuttgart - nicht zu den nach § 54 UrhG [früher § 54a Abs. 1 UrhG] vergütungspflichtigen V…

OLG Düsseldorf: Vergütungspflicht für Drucker - Bei Druckern handelt es sich grundsätzlich nicht um Geräte, die im Sinne von § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem V

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Druckern handelt es sich grundsätzlich nicht um Geräte, die im Sinne von § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vorzunehmen. <b…

OLG Düsseldorf: Drucker und Plotter sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Drucker und Plotter sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG. 2. Drucker sind keine Geräte, die Werkstücke durch Ablichtung ... oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältig(en). Zwar stellt ein Druck…

Bundesgerichtshof : Urheberrechtsvergütung für Drucker - Ein an einen PC angeschlossener ist kein vergütungspflichtiges Gerät i.S.d. § 54a UrhG

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 6.12.2007 - Az. I ZR 94/05; Vorinstanzen: LG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2004 - Az. 17 O 392/04; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.5.2005 - AZ. 4 U 20/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerich…

Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

Handakte WebLAWg / Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach § 54a Abs. 1 …

Gerätabgabe: Studie zum Kopieren mit PC, Fax und Co.

Telemedicus / Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat die Ergebnisse einer Studie zur Nutzung von IT-Geräten veröffentlicht. Untersucht wurde, in welchem Umfang PCs, Scanner, Fax-, Multifunktions- und Ko…

Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung ist keine Verfilmung

Handakte WebLAWg / Bei der Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung wird das dargebotene Musikwerk nicht verfilmt. Das Werk der Musik wird dadurch nur vervielfältigt, nicht bearbeitet. Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 UrhG schützt den Inhaber des Vervielfältigu…

OLG Düsseldorf: Keine Gerätevergütungspflicht für Drucker und Plotter

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 23.01.2007 - Az. I-20 U 38/06) hat entschieden, dass für Drucker und Plotter keine Gerätevergütungspflicht nach § 54a UrhG besteht:Ob Drucker als Geräte im Sinne des § 54a Abs. 1 S. 1 UrhG anzusehen sind, ist umstri…

Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker...

LBR-Blog / ...aus § 54a I 1 UrhG sagt der BGH in einer neuen Entscheidung (I ZR 94/05). Drucker sind keine Geräte, die zur Ablichtung von Werken oder in vergleichbaren Verfahren genutzt werden, weil Drucker alleine keine Vervielfältigungen herstellen k…

Bundesgerichtshof : Multis sind Kopierer - Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 30.01.2008 - Az. I ZR 131/05 - Multifunktionsgeräte; Vorinstanzen: LG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2004 - Az. 17 O 299/04, OLG Stuttgart – Urteil vom 06.07.2005 - Az. 4 U 19/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I…

BGH: Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach § 54a Abs. 1…

BGH: Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

Rechtblog / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach dem Ur…

Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05) hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller HÅ

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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