Alle Blogs » BGH: Die X-AG behält sich das Recht vor... - Zur Wirksamkeit von Veränderungs-, Leistungsabänderungs- und Preisanpassungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: AGB eines Internetserviceproviders)

BGH: Die X-AG behält sich das Recht vor... - Zur Wirksamkeit von Veränderungs-, Leistungsabänderungs- und Preisanpassungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: AGB eines Internetserviceproviders)

am 15.11.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das seinen Kunden
den Zugang zum Internet verschafft und hiermit zusammenhängende Produkte (z.B.: DSL-Splitter, DSL-Modems, WLAN-Router) verkauft,
benachteiligen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind damit unwirksam:
<br><br>
<i>
1. Die X AG [Verwender] behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser AGB oder der jeweiligen LB/PL
[= Leistungsbeschreibungen und Preislisten], Sondervereinbarungen und Online-Anzeigen anzupas-sen,
soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
<br><br>
2. Die X AG ist des weiteren berechtigt, diese AGB oder die jeweilige Leistungs- und Produktbeschreibung
mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird die X AG dem Kunden
per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird,
wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung
per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag
mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist per E-Mail oder schriftlich zu kündigen.
</i>
<br><br>

2. Die Reichweite der Anpassungsbefugnis des Verwenders muss sich aus Transparenzgründen
(§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) aus der Klausel selbst ergeben. Die in der Allgemeinen Geschäftsbedingung
vorbehaltene Rechtsmacht des Verwenders, einzelne Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen, bedarf
in ihren Gestaltungsmöglichkeiten der Konkretisierung. Der Gegner des Verwenders muss vorhersehen
können, in welchen Bereichen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang er mit Änderungen
zu rechnen hat (BGHZ 136, 394, 402; 141, 153, 158).
<br><br>

3. Eine Klausel (Bestimmung) enthält nicht diese erforderliche Einschränkung der Anpassungsbefugnis, wenn
das Recht des Verwenders, die Allgemeinen …

BGH: Vager Vorbehalt der Preiserhöhung bei veränderten Beschaffungsbedingungen in AGB ist unwirksam

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / BGH, Urteil vom 17.12.2008, Az. VIII ZR 274/06 § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB Der BGH hat per Pressemitteilung über ein Urteil vom 17.12.2008 berichtet. Demnach hat der BGH “entschieden, dass die in einem Gasversorgungs-Sondervertrag enthaltene Prei…

Datenschutz: Mutmaßliche Einwilligungsklausel unwirksam

IT-Rechtsinfo / Dies hat der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Urteil vom 16.07.2008 (VIII ZR 348/06) entschieden. Der Beklagte hatte folgende Klausel in seine Internet-AGB eingebunden: "Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, d…

OLG Frankfurt a.M.: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift - Für die Einreichung einer Schutzschrift bei Gericht, die Gegenstand eines Verfügungsverfahrens geworden ist, erhält der in dem erwarteten Eilverfahren beauftragte Rechtsa

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Kosten für eine Schutzschrift sind dann als notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen, wenn die Schutzschrift Bestandteil des Verfahrens geworden ist und mit ihr ein Antrag…

BGH-Urteil: Gaspreiserhöhung bedarf klarer Vertragsklausel

Reuters | Inlandsnachrichten / Karlsruhe (Reuters) - Gaspreiserhöhungen sind nur dann wirksam, wenn sie auf transparenten und eindeutigen vertraglichen Festlegungen beruhen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Undeutli…

1 BvR 1008/08 vom 05.11.2008

BVerfG / Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist. Eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unm…

2. Deutscher Testamentsvollstreckertag voller Erfolg

Testamentsvollstreckerblog / Mit nahezu 120 Teilnehmern aus allen Professionen erwies sich der 2. Deutsche Testamentsvollstreckertag im Bonner Wissenschaftszentrum nicht nur von der Zahl der Teilnehmer her als voller Erfolg. Die überaus rege Diskussion zu den Themen „Vor-Test…

Amtsgericht München : Internetbranchenverzeichnisse: Oftmals überraschend kostenpflichtig! - Eine Entgeltvereinbarung, die in einem Auftragsformular so versteckt ist, dass sie leicht überlesen werden kann, ist überraschend und damit unwirksam.

MEDIEN INTERNET und RECHT / AG München Urteil vom 09.04.2008 - Az. 262 C 33810/07 Wird eine Entgeltvereinbarung in einem Auftragsformular innerhalb ungegliederter, kleingedruckter allgemeiner Geschäftsbedingungen so versteckt, dass sie leicht überlesen werden kann, ist s…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

» MEDIEN INTERNET und RECHT

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »