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BGH: Die Bezeichnung “Terroristentochter” kann zulässig sein

am 28.12.2006 von http://www.recht-blog.com

In dieser Entscheidung hat sich der BGH mit der Abgrenzung von Schmähkritik zur erlaubten Kritik beschäftigt.
Sachverhalt:
Die Klägerin, eine Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof, beschäftigt sich als freie Journalistin seit Jahren publizistisch mit dem RAF-Terrorismus. Die Beklagte veranstaltet das Internet-Angebot zur Print-Ausgabe der “Frankfurter Allgemeine Zeitung”. Sie stellte im September 2003 mit der Überschrift “Enthüllungen [...]

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Terroristentochter

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Bettina Röhl darf als “Terroristentochter” bezeichnet werden

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Zur Anwendbarkeit der “Kleinbetriebsklausel” im KSchG ab dem 1. Januar 2004

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RAF - ihre Mitglieder damals und heute

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