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BGH: Die AGB-Klausel “Wenn nicht lieferbar, liefern wir gleichwertigen Ersatz” ist unwirksam und abmahnfähig

am 29.07.2008 von http://damm-legal.de

BGH, Urteil vom 21.09.2005, Az. VIII ZR 284/04
§§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 UKlaG, §§ 307 Abs. 1 S. 1, S. 2, 308 Nr. 4, 454 Abs. 1 Satz 2, 455 Satz 2 BGB
Der BGH hat entschieden, dass die bei Fernabsatzgeschäften in AGB gegenüber Verbrauchern verwendete Klausel “Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu” in Verbindung mit den Sätzen  “Auch diesen können Sie bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen; …” gegen §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4 BGB verstößt und damit unwirksam ist. Entscheidend war, dass der Onlinehändler in diesem Fall nicht daraufh hingewiesen hatte, dass die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar sein muss.

Bundesgerichtshof
Urteil
In dem Rechtsstreit

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 21. September 2005 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Deppert und die Richter Ball, Dr. Leimert, Wiechers und Dr. Wolst für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 9. September 2004 teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg vom 5. September 2003 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
Tatbestand:
Der Kläger ist ein Verbraucherverband, der in die gemäß § …

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Ersatzlieferungsklausel in AGB

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BGH-Entscheidung zu AGB-Klausel über Lieferung von Ersatzartikeln

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Abmahnfalle: AGB

IT-Blawg / Die Verwendung unzulässiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt zur Abmahnung, z.B. durch Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerbsvereine. Deswegen sollten Unternehmer Ihre AGB auf ihre Zulässigkeit überprüfen lassen. Das…

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