BGH: DENIC muss Domain bei eindeutigem Mißbrauch löschen
Anja Neubauer | 27. Oktober 2011 — Wie der BGH in seiner Pressemitteilung 172/2011 vom 27.10.2011 mitteilte, wurde nun in dem Verfahren - I ZR 131/10 – (“regie…
Rechtsnormen: §§ 12, 823 Abs. 1, 1004 BGB
Mit Urteil vom 27.10.2011 (Az. I ZR 131/10 – regierung-oberfranken.de) hat der BGH entschieden, dass die DENIC bei Vorliegen einer eindeutigen, sich aufdrängenden Namensrechtsverletzung unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung zur Löschung der Domainregistrierung verpflichtet ist.
Zum Sachverhalt:
Es klagte der Freistaat Bayern gegen die DENIC Domain Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft eG, die die Domainnamen „.de“ vergibt, zwecks Löschung der Domains „regierung-oberbayern.de“ und „regierung-unterfranken.de“. Insgesamt sechs Domainnamen, die aus dem Wort „regierung“ und dem Namen des jeweiligen bayrischen Regierungsbezirks zusammengesetzt waren, wurden zuvor von in Panama ansässigen Privatunternehmen registriert. Obwohl der Freistaat einen gerichtlichen Titel gegen den in Hamburg lebenden Admin-C erwirkt hatte, konnte das Land nicht alle fraglichen Domains löschen, da bei einigen Domains ein Wechsel in der Person des Admin-C erfolgte. Die Parteien stritten nun darüber, ob die DENIC nach den Grundsätzen der Störerhaftung zur Löschung der Domains verpflichtet ist.
Nachdem die Vorinstanzen (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 16.11.2009 – 21 O 139/09; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 17.06.2010 – 16 U 239/09) der Klage stattgaben, entschied nun auch der BGH zugunsten des Freistaats.
Nach Ansicht des BGH treffen die DENIC als Domainnamen-Registrierungsstelle ohne Gewinnerzielungsabsicht nach der „ambiente.de“-Entscheidung (BGH, Urt. v. 17.05.2001 – I ZR 251/99, BGHZ 148, 13) zwar nur eingeschränkte Prüfungspflichten. Allerdings ist sie dazu verpflichtet, die Registrierung eines Domainnamens zu löschen, wenn sie auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen wurde und die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist.
Im nun entschiedenen Fall hätte die DENIC …
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. November 2011 auf http://ra-dr-graf.de/blog/.
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