BGH: DENIC muss Domainnamen bei eindeutigem Missbrauch löschen

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatten verschiedene Unternehmen mit Sitz in Panama unter der Top-Level-Domain ".de" sechs Domainnamen registriert. Diese setzten sich aus dem Wort "regierung" und dem Namen der verschiedenen bayrischen Regierungsbezirke zusammen (zum Beispiel "regierung-oberfranken.de"). Der Freistaat Bayern nahm daraufhin die Domain-Registrierungsstelle DENIC als Störerin auf Löschung dieser Domains in Anspruch, da er sich hierdurch in seinen Namensrechten verletzt sah.

Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. gaben der Klage statt. Die umstrittenen Domainnamen wurden daraufhin gelöscht und für den Freistaat Bayern registriert. In der Revisionsinstanz erklärte der Kläger den Rechtsstreit daher für erledigt. Die DENIC schloss sich dem jedoch nicht an, weshalb der BGH darüber zu entscheiden hatte, ob die Klage ursprünglich begründet war. Dies bejahte er und legte der DENIC die Kosten des Rechtsstreits auf.

Der BGH bestätigte hierbei grundsätzlich seine bereits im Jahre 2001 in der Entscheidung "ambiente.de" (BGH, Urteil vom 17.05.2001 - I ZR 251/99) getroffenen Feststellungen, wonach die DENIC nur eingeschränkten Prüfpflichten unterliegt. Im Rahmen der Registrierung selbst etwa sei sie zu keinerlei Prüfung dahin verpflichtet, ob der angemeldete Domainname Rechte Dritter verletzt (BGH, Urteil vom 17.05.2001 - I ZR 251/99 -"ambiente.de"). Denn bei dieser handle es sich um ein automatisches Verfahren, das allein nach Prioritätsgesichtspunkten durchgeführt werde. Selbst wenn sie später auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen werde, träfe sie nur dann eine Pflicht zur Löschung einer beanstandeten Domain, wenn die behauptete Rechtsverletzung offenkundig sei und die DENIC dies ohne weiteres feststell…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Rechtsprechung , Bgh , Domain , Landgericht , Oberlandesgericht Frankfurt , Registriert , Top Level Domain , Denic , Panama

Erschienen 22. November 2011 auf http://blog.dlapiper.com/detechnology/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Bundesgerichtshof : DENIC eG muss Registrierung von Domainnamen nach einem entsprechenden Hinweis bei offenkundigen Rechtsverletzu…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 27. Oktober 2011 — BGH, Urteil vom 27.10.2011 - I ZR 131/10 - regierung-oberfranken.de; Vorinstanzen: LG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.11.2009 - 21 O…

Missbrauch von Domainnamen - Löschung!

kanzlei.biz | 2. November 2011 — Eigener Leitsatz: Wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie nur dann gehalten, die Regi…

(Kennzeichenrecht) BGH vom 27.10.2011: DENIC muss Domainnamen in Fällen eindeutigen Missbrauchs löschen (I ZR 131/10)

Rechtsanwalt Kai Jüdemann | 28. Oktober 2011 — Der Kläger ist der Freistaat Bayern, dessen Staatsgebiet in sieben Regierungsbezirke unterteilt ist. Die Beklagte ist die DENIC…

BGH: DENIC muss Domain bei eindeutigem Mißbrauch löschen

Anja Neubauer | 27. Oktober 2011 — Wie der BGH in seiner Pressemitteilung 172/2011 vom 27.10.2011 mitteilte, wurde nun in dem Verfahren - I ZR 131/10 – (“regie…

BGH: DENIC muss Domain bei eindeutigen Missbrauchsfällen löschen - regierung-oberfranken.de

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 27. Oktober 2011 — BGH Urteil vom 27.10.2011 I ZR 131/10 regierung-oberfranken.de Der BGH hat entschieden, dass die DENIC Domains bei eindeutigen Mis…

Löschung von DOMAIN – Namen bei Missbrauch

Depesche quinta essentia | 4. November 2011 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.10.2011 (Aktenzeichen: I ZR 131/10) entschieden, dass die DENIC Domainnamen in Fällen e…

DENIC muss bayerische “Panama-Domains” löschen

Rechtslupe | 28. Oktober 2011 — Liegt ein eindeutiger Missbrauch eines Domain-Namens vor, hat die DENIC diesen zu löschen. So hat der Bundesgerichtshof in de…

Domainrecht: DENIC muss Domainnamen in Fällen eindeutigen Missbrauchs löschen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 27. Oktober 2011 — Der Kläger ist der Freistaat Bayern, dessen Staatsgebiet in sieben Regierungsbezirke unterteilt ist. Die Beklagte ist die DENIC…

BGH: DENIC zur Löschung von Domainnamen bei eindeutigem Missbrauch verpflichtet – regierung-oberfranken.de

Dr. Graf | 4. November 2011 — Rechtsnormen: §§ 12, 823 Abs. 1, 1004 BGB Mit Urteil vom 27.10.2011 (Az. I ZR 131/10 – regierung-oberfranken.de) hat der BG…

BGH: Prüfpflicht der DENIC

Kurz Pfitzer Wolf | 28. Oktober 2011 — Um was geht es?Die DENIC verwaltet als Registrierungsstelle für .de Domains derzeit über 14 Millionen Domains. Unter anderem …

Pressemitteilung Nr. 172/11 vom 27.10.2011