BGH: DENIC muss Domain bei eindeutigem Mißbrauch löschen

Wie der BGH in seiner Pressemitteilung 172/2011 vom 27.10.2011 mitteilte, wurde nun in dem Verfahren - I ZR 131/10 – (“regierung-oberfranken.de”) entschieden, dass die Denic in offenkundigen Mißbrauchsfällen durchaus auch Domains löschen muss:

“Zwar treffen die DENIC, die die Aufgaben der Registrierung der Domainnamen ohne Gewinnerzielungsabsicht erfüllt, nach der Entscheidung “ambiente.de” des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Mai 2001 – I ZR 251/99, BGHZ 148, 13) nur eingeschränkte Prüfungspflichten. Bei der Registrierung selbst, die in einem automatisierten Verfahren allein nach Prioritätsgesichtspunkten erfolgt, muss keinerlei Prüfung erfolgen. Aber auch dann, wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie nur dann gehalten, die Registrierung des beanstandeten Domainnamens zu löschen, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist. Diese Voraussetzungen lagen im Streitfall vor. Bei den Namen, auf deren Verletzung der Kläger die DENIC hingewiese…

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Themen: Deutschland , Internet , Domains , Bgh , Domain , Löschung , Denic , Panama , Aus Dem Inland , Regierung-oberfranken.de , I ZR 131/10 , Urteil Vom 27.10.2011
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 27. Oktober 2011 auf http://www.neubauerlaw.de.

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