BGH: Datenbankhersteller kann Datenabgleich für das Produkt eines Mitbewerbers verbieten

BGH Urteil vom 30. April 2009 – I ZR 191/05 Elektronischer Zolltarif Der BGH hat mit diesen Urteil entschieden, dass es rechtswidrig ist, wenn ein Mitbewerber Änderungen bzw. Aktualisierungen der Datenbank durch einen Datenabgleich erfasst und für ein Wettbewerbsprodukt nutzt. In der Pressemitteilung des BGH heißt es: "Eine Schutzrechtsverletzung der Klägerin liege aber vor, weil die Beklagten per Datenabgleich der CD-ROM "Tarife" Änderungsdaten entnommen und zur Aktualisierung ihres Wettbewerbsprodukts verwendet hätten. Die vom Berufungsgericht festgestellte Übernahme einzelner Daten aus der CD-ROM der Klägerin in das Produkt der Beklagten setze notwendig einen umfassenden Datenabgleich voraus. Schon die einmalige Entnahme aller geänderten Daten aus einer bestimmten Version der CD-ROM – durch Erst…

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Themen: Urheberrechtsverletzung , Datenbank , Urhg , Mitbewerber , Konkurrenzprodukt , Datenabgleich , Wettbewerbsprodukt
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 4. Mai 2009 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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