BGH: Das Privatleben eines Künstlers (Flugzeuge im Bauch ?)

Der Bundesgerichtshof hat in einer neueren Entscheidung jetzt seine Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Fotos in der Presse fortgeschrieben.Wie schon in der Caroline-Entscheidung des BGH, die hier ausführlicher behandelt wurde, wägt das Gericht ab zwischen der Pressefreiheit auf der einen Seite und dem Persönlichkeitsschutz auf der anderen.

Hierzu hat das Gericht ein abgestuftes Schutzkonzept entwickelt. Dieses ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichts zu den §§ 22, 23 KUG:

„§ 22

1Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. 2Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. 3Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. 4Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.”

und quasi als Pendant zu dieser Vorschrift der

„§ 23

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.” Damit ist das Spannungsfeld definiert, in welchem sich insbesondere die yellow-press bewegt.

Im kokreten Fall traf es die „BUNTE”. Sie brachte zwei Fotos der Klägerin, die diese mit ihrem Lebensgefährten in Rom in einem Café und beim Bummel in der Fußgängerzone zeigten.

Jetzt war es aber so, dass dieser Lebensgefährte eben nicht irgendwer war, sondern ein Musiker aus 4630 Bochum, der schon 1988 - allerdings in anderem Zusammenhang - sich auf „Ö” die Frage stellte, „was soll das ?”

Das Blatt zitierte allerdings einen anderen Text Grönemeyers : “Der Mensch heißt Mensch, weil er sich anlehnt und vertraut und weil er lacht, weil er lebt.” - und musste sich vom Gericht nun auch sagen lassen, dass der Mensch auch deswegen Mensch heisst, weil er eine zu respektierende Privatsphäre hat und nicht bedingungslos der Neugierde ausgesetzt sein darf.

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bgh , Bundesgerichtshof

Erschienen 25. Juni 2007 auf http://rhgsig.wordpress.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Personenbilder 10 Jahre Einwilligung: Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen

Law-Blog | 11. Oktober 2005 — Zum vorigen Teil 6: “Anspruchsgegner und Durchsetzung”. 3 Rechte an dem, was abgebildet wird Sehr wichtig für Fotografen …

Bundesgerichthof: Aufhebung des Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den Rosenball in Monaco, die Charlotte Casiraghi…

fachanwaltsliste.de | 17. November 2010 — Die Klägerin ist die Tochter der Prinzessin Caroline von Hannover. Im März 2007 veröffentlichte die von der Beklagten, einem Ve…

Bundesgerichthof: Aufhebung des Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den Rosenball in Monaco, die Charlotte Casiraghi…

fachanwaltsliste.de | 17. November 2010 — Die Klägerin ist die Tochter der Prinzessin Caroline von Hannover. Im März 2007 veröffentlichte die von der Beklagten, einem Ve…

BGH: Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen eine Presseberichterstattung ist bzgl. Bildveröffentlichung und Wor…

Onlinerechtlich | 5. Dezember 2010 — Bundesgerichtshof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den Rosenball in Monaco, die Charlotte Casiraghi in de…

Bundesgerichtshof : "Männer brauchen viel Zärtlichkeit" - BGH führt seine Rechtsprechung zum abgestuften Schutzkonzept bei der Abw…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 19. Juni 2007 — BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 - VI ZR 12/06 - Vorinstanzen: LG Berlin, Entsch. vom 19.05.2005 - Az. 27 O 73/05; KG Berlin, Entsch.…

Heide Simonis Fotos als Bildnisse der Zeitgeschichte - zum Urteil des BGH

Rechtsanwalt News | 24. Juni 2008 — Sehr ärgerlich ist es für den Beteiligten, wenn man bei etwas sehr unangenehmen einen historischen Bezug festmachen kann. Dann …

Bundesgerichtshof: Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten…

fachanwaltsliste.de | 7. Dezember 2010 — Die Beklagten betreiben Bildarchive zur kommerziellen Nutzung durch Presseunternehmen. Der mehrfach wegen Tötungsdelikten verur…

BGH: Bildagentur muss vor Weitergabe archivierter Fotos an Presse nicht Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung pr…

Onlinerechtlich | 8. Dezember 2010 — Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichter…

Bundesgerichtshof: Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten…

fachanwaltsliste.de | 7. Dezember 2010 — Die Beklagten betreiben Bildarchive zur kommerziellen Nutzung durch Presseunternehmen. Der mehrfach wegen Tötungsdelikten verur…

Das Recht am eigenen Bild in einer Dokumentation

rechtsportlich.net | 27. März 2012 — Im Dokumentarfilm werden regelmäßig tatsächliche Vorgänge sowie real existierende Personen dargestellt. Beispielsweise bei ei…

Where Will In-House Counsel Draw the Line on Associate Costs?