BGH: Darlegungslast bei Spitzenstellenwerbung
Mit vom 22.10.2009 – I ZR 73/07 – hat der die Voraussetzungen an die
Darlegungslast für Wettbewerber geregelt, die mit einer Spitzenstellung, wie zum Beispiel “wir sind die günstigsten Anbieter am
Markt” kundgetan:
“Nimmt ein Wettbewerber den anderen wegen der einer gerichtlich in Anspruch, trifft den Beklagten zwar grundsätzlich eine prozessuale
Aufklärungspflicht hinsichtlich der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Alleinstellungsbehauptung. Dies gilt aber nicht, wenn der
Kläger ausnahmsweise selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um die Richtigkeit der beanstandeten Behauptung beurteilen zu
können.”
Schlagworte: Alleinstellung, Alleinstellungsbehauptung, Behauptung, Berlin, BGH, Bundesgerichtshof, Darlegungslast, Gewerblicher
Rechtsschutz, Markt, Spitzenstellung, Urteil, Werbung, Wettbewerb, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozessrecht Verwandte
Artikel: BGH, Urteil v. 22.10.2009 -I ZR 73/07 – “Darlegungslast bei einer behaupteten Spitzenstelllung – Hier spie…
» Vollständiger Artikel