BGH: Darf ein „Servicepartner“ eines Automobilherstellers mit dem Zusatz „Vertragspartner“ werben?

Was war passiert?Das Autohaus L. in Görlitz ist Servicepartner der Firma Ford. In dessen Autohaus wurde ein Ford Fiesta mit der werbenden Aufschrift angeboten

„Neuwagen“- "Deutsches Modell mit Tageszulassung 03/06 ... Garantiebeginn 03/06" und "Autohaus L. - Ihr Ford-Vertragspartner"

Das Autohaus hatte den PKW mit einer fünf Monate alten Tageszulassung zuvor bei einem Vertragshändler des Automobilherstellers Ford gekauft. Ein Görlitzer Wettbewerber des Autohauses L. hielt diese Werbung für irreführend, da sie dem Verkehr den Eindruck vermittele, das Autohaus L. sei Vertragshändler der Firma Ford. Zudem sei es irreführend, einen PKW mit einer fünf Monate alten Tageszulassung als „Neuwagen“ zu bewerben. Der Konkurrent mahnte die Wettbewerbsverstöße ab und verlangte die Unterlassung derartiger Werbung.

Wie entschied der BGH?In seiner Entscheidung vom 17.03.2011 – Az. I ZR 170/08 entschied der Bundesgerichtshof, dass beim angesprochenen Verkehr durch die Verwendung des Begriffs "Vertragspartner" der unzutreffende Eindruck entstehe, der Werbende sei "Vertragshändler" eines Automobilherstellers. Darin liege eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung des angesprochenen Kundenkreises, die das Autohaus L. zu unterlassen habe.

Die Bewerbung eines seit etwa fünf Monaten zugelassenen Fahrzeugs als Neuwagen sei ebenfalls irreführend und daher unzulässig. Der angesprochene Verkehrskreis gehe bei einer Werbung für Neuwagen davon aus, er könne im Falle eines Kaufs alle Vorteile eines Neufahrzeugs, insbesondere eine uneingeschränkte Herstellergarantie, in Anspruch nehmen. In dieser Erwartung werde er getäuscht, wenn die Garantie bei dem beworbenen Fahrzeug bereits seit einiger Zeit laufe. Der Hinweis auf die Erstzulassung reiche nicht aus, um den irreführenden Eindruck auszuräumen, den die hervorgehobene Werbeaussage „Neuwagen“ hervorrufe.

FazitDie Entscheidung des BGH ist deswegen spannend, da das Autohaus L. nicht v…

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Themen: Bgh , Ford , Mba , Autohaus , Werbung , Aktuelles Von Christopher A. Wolf
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 6. Dezember 2011 auf http://www.pfitzer-law.de/.

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