Verwendung der Marke DAX
Recht geblogt | 4. Mai 2009 — Der u. a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Verwendung de…
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30. April 2009 – I ZR 42/07 – DAX – entschieden, dass die Commerzbank die Wortmarke DAX als Bezugswert für Optionsscheine benutzen darf.
Die Deutsche Börse AG berechnet und veröffentlicht den Deutschen Aktienindex DAX. Sie ist Inhaberin der Wortmarke DAX, die u. a. für Börsenkursnotierungen und die Ermittlung eines Aktienindex eingetragen ist. Die Commerzbank emittiert auf den DAX bezogene Optionsscheine, bei denen ein Zahlungsanspruch begründet wird, dessen Höhe vom jeweiligen Stand des DAX abhängt. Über diese Verwendung des DAX hatten die Parteien 2001 einen Lizenzvertrag geschlossen. Nachdem die Commerzbank diesen Vertrag gekündigt hatte, kam es zu Auseinandersetzungen darüber, ob die Commerzbank auch ohne Lizenzierung die Bezeichnung DAX als Bezugswert für ihre Finanzprodukte benutzen darf.
Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht bejaht. Die Deutsche Börse könne die Verwendung der Bezeichnung DAX nicht aus ihrem Markenrecht untersagen. Die Benutzung stelle eine die Leistung der Commerzbank beschreibende Angabe dar, die nicht gegen die guten Sitten verstoße (§ 23 Nr. 2 MarkenG). Den Banken sei es nicht verwehrt, auf den Index zu verweisen, der die für den deutschen Finanzplatz bedeutendsten Aktien repräsentiere. In dieser Bezugnahme liege auch keine unlautere Ausnutzung des guten Rufs der Bezeichnung DAX. Die Wertschätzung der Finanzprodukte beruhe vorrangig auf der Einschätzung der wichtigsten deutschen Aktiengesellschaften und ihrer Wertentwicklung sowie auf den Bedingungen des jeweiligen Wertpapiers und der Bonität der emittierenden Bank. Einen Schutz aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz (§ 4 Nr. 9 lit. b UWG) hat der Bun…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. Mai 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.
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IP|Notiz | 3. Mai 2009 — Der u. a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Verwendung de…
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Dr. Bücker Newsfeed | 21. Mai 2009 — Pressemitteilung zum BGH Urteil vom 30. April 2009 – I ZR 42/07 – DAX: - Commerzbank darf DAX als Bezugswert für Wertpapiere ve…
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§§ Jur-Blog.de §§ | 2. Mai 2009 — BGH, Urteil vom 30. April 2009 - I ZR 42/07 - DAX. Der u. a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des …
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Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 4. Mai 2009 — BGH Urteil vom 30.009.2009 - I ZR 42/07 DAX Der BGH hat entschieden, dass die Deutsche Börse AG als Inhaberin der Wortmarke "DAX" …