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BGH: Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen Interesses (Prominente).

am 11.04.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von
Personen öffentlichen Interesses (Prominente) (Anschluss an BVerfGE 101, 361
ff.; Senat, Urteile BGHZ 131, 332 ff.; 158, 218 ff., vom 19. Oktober 2004 - VI
ZR 292/03 - VersR 2005, 84; vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006,
274; EGMR NJW 2004, 2647 ff.).
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2. Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet
werden (§ 22 Satz 1 KUG). Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung
des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich allein
dem Abgebildeten die Befugnis zusteht, darüber zu befinden, ob und in welcher
Weise er der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt wird (st. Rspr.; vgl.
BGHZ 131, 332, 336; Urteil vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03 - VersR 2005, 83).
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3. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet
werden; hiervon besteht nach § 23 Abs. 1 KUG eine Ausnahme, wenn es sich um Bildnisse
aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Diese Ausnahme gilt aber nicht für eine
Verbreitung, durch die berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden (§ 23 Abs. 2 KUG).
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4. Als relative Person der Zeitgeschichte ist eine Person anzusehen, die durch ein bestimmtes
zeitgeschichtliches Ereignis das Interesse auf sich gezogen hat. Deshalb darf sie ohne
ihre Einwilligung nur im Zusammenhang mit diesem Ereignis abgebildet werden. Als absolute Person
der Zeitgeschichte gilt eine Person, die aufgrund ihres Status
und ihrer Bedeutung allgemein öffentliche Aufmerksamkeit findet, so dass sie selbst Gegenstand
der Zeitgeschichte …

KG Berlin: Berichterstattung nach Caroline-Urteil

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das KG Berlin (Urt. v. 14.09.2004 - Az.: 9 U 84/04) hatte zu beurteilen, ob auch nach der Caroline von Monaco-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) über bekannte Persönlichkeiten in der Presse berichtet werden darf.…

BGH: Männer brauchen viel Zärtlichkeit! Aber nicht immer öffentlich! - Zur Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen in der Presse ohne Einwilligung des Abgebildeten (hier: die Lebensgefährtin von Herbert Grönemeyer)

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden; hiervon besteht nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG eine Ausnahme, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Diese Ausnahme gilt aber…

BGH: Urlaub als Ergeignis der Zeitgeschichte? - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten (Olli Kahn).

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten. <br><br> 2. Nach § 22 Satz 1 KUG dürfen Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden; hierv…

BGH : Personenen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von Bildaufnahmen prominenter ohne Einwilligung kann zulässig sein - Caroline von Hannover.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zur Illustrierung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prominenter nach einer Abwägung der widerstreitenden Rechte und Grundrechte der abgebildeten Person aus Art. 1 Abs. 1…

Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen

Handakte WebLAWg / Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen Interesses (Prominente) (Anschluss an BVerfGE 101, 361 ff.; Senat, Urteile BGHZ 131, 332 ff.; 158, 218 ff., vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 -…

BGH: Fotos von Prominenten im Urlaub

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - VI ZR 164/06 GG Art. 5 Abs. 1; 2 Abs. 1; EMRK Art. 8, 10; KunstUrhG §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 KunstUrhG Ah; G Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Promine…

BGH: Veröffentlichung von Fotos in der Presse

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 - VI ZR 12/06 GG Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1; EMRK Art. 8, 10; KunstUrhG §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Zur Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung in der Presse. Der BGH hat sich mit Urteil vom 19.06.2007 - VI ZR…

Personen der Zeitgeschichte

Handakte WebLAWg / Zur Illustrierung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prominenter nach einer Abwägung der widerstreitenden Rechte und Grundrechte der abgebildeten Person aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs…

Bundesgerichtshof : Prinz und Prinzessin von Hannover ./. div. Verlage: Neue Entscheidungen zur Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen (der Zeitgeschichte)

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteile vom 6.03.2007 – Az. VI ZR 13/06 ; 14/06 ; 50/06 ; 51/06 ; 52/06 ; 53/06 Der unter anderem für Ansprüche aus Verletzung des Rechts am eigenen Bild zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erneut über das Verhältnis…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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