BGH: Bundesgerichtshof: Pfizer durfte den eigenen Standpunkt zur Festbetragsregelung in öffentlichen Anzeigen verteidigen – Kein Verstoß gegen Werbeverbot für Arzneimittel –

Pressemitteilung zum BGH Urteil vom 26. März 2009 – I ZR 213/06 – Sortis: 1. Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte heute darüber zu entscheiden, ob die Benennung eines Arzneimittels im Rahmen einer öffentlichen Auseinandersetzung über die Festsetzung eines Festbetrags für dieses Arzneimittel gegen Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes verstößt. 2. Beklagte war das Pharmaunternehmen Pfizer Pharma GmbH. Pfizer vertreibt das verschreibungspflichtige Arzneimittel "Sortis", mit dessen Hilfe ein zu hoher Cholesterinspiegel im Blut gesenkt werden kann. Für dieses Arzneimittel wurde von den zuständigen Stellen im Juli 2004 ein Festbetrag festgesetzt. Die Beklagte beanstandete die Festsetzung mit der Begründung, ihr Präparat "Sortis" erfülle die Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Festbetragskatalog nicht, weil es in seiner therapeutischen Wirkung mit anderen Präparaten nicht austauschbar sei. Pfizer lehnte es in der Folgezeit ab, den Abgabepreis für "Sortis" auf den von den Krankenkassen zu erstattenden Festbetrag abzusenken. Daraufhin wurde ihr u.a. vom Bundesgesundheitsministerium vorgeworfen, sie handele aus Profitsucht und ethisch verwerflich, weil sie die Patienten verunsichere. In der überregionalen Tagespresse wurde darüber u.a. unter Überschriften wie "Regierung: Pfizer handelt unethisch/Machtkampf um Pharmapreise/Ärzte sollen andere Präparate verordnen" berichtet. Pfizer reagierte mit einer ganzseitigen Zeitungsanzeige mit dem Titel "Können Kassenpatienten wirklich auf Sortis verzichten?". Der Kläger, der Verband Sozialer Wettbewerb, hält dies für eine Werbung, die gegen Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), insbesondere gegen das Verbot der Publikumswerbung nach § 10 Abs. 1 HWG und gegen die Pflicht zum Hinweis auf Risiken und Nebenwirkungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 HWG verstößt. Das Landgericht hat der Klage auf Unterlassung der Werbung stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Beklagte lediglich wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 3 Satz 1 HWG mit der Begründung verurteilt, der am Rand der Anzeige gegen die Leserichtung angebrachte Pflichthinweis auf die Risiken und Nebenwirkungen sei nicht gut lesbar im Sinne dieser Vorschrift. Hinsichtlich des Verstoßes gegen andere Vorschriften des HWG, insbesondere gegen das Verbot der Publikumswerbung, könne sich die Beklagte auf ihr Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG berufen. 3. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil bestätigt und die Rechtsmittel beider Parteien zurückgewiesen. Bei der Anzeige der Beklagten handele es sich zwar um Werbung für ein Arzneimittel, so dass die Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes an sich zur Anwendung kämen. Die Beklagte habe jedoch nach der für sie negativen Publizität ihren Standpunkt in der öffentlichen Diskussion um die Festsetzung des Festbetrags für ihr Arzneimittel grundsätzlich auch in der Form einer ganzseitigen Zeitu…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bundesgerichtshof , Regierung , Pfizer , Sortis

Erschienen 3. September 2009 auf http://www.drbuecker.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Sortis:

Bundesgerichtshof: Pfizer durfte den eigenen Standpunkt zur Festbetragsregelung in öffentlichen Anzeigen verteidigen

fachanwaltsliste.de | 17. April 2009 — Urteil vom 26. März 2009 – I ZR 213/06 – Sortis OLG Karlsruhe - Urteil vom 29. November 2006 – 6 U 140/05, PharmaR 2007, 383 …

Bundesgerichtshof: Pfizer durfte den eigenen Standpunkt zur Festbetragsregelung in öffentlichen Anzeigen verteidigen

fachanwaltsliste.de | 17. April 2009 — Urteil vom 26. März 2009 – I ZR 213/06 – Sortis OLG Karlsruhe – Urteil vom 29. November 2006 – 6 U 140/05, PharmaR 2007, 383 …

Bundesgerichtshof: Pfizer durfte den eigenen Standpunkt zur Festbetragsregelung in öffentlichen Anzeigen verteidigen! Verstoß gege…

Dr. Bücker Newsfeed | 6. April 2009 — Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 26. März 2009 – I ZR 213/06 – Sortis: 1. Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige …

Kein Verstoß gegen Werbeverbot für Arzneimittel

Handakte WebLAWg | 27. März 2009 — Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte heute darüber zu entscheiden, ob die B…

Das Werbeverbot für Arzneimittel und der Streit um Arzneimittelfestbeträge

Rechtslupe | 27. März 2009 — Der Bundesgerichtshof hatte heute darüber zu entscheiden, ob die Benennung eines Arzneimittels im Rahmen einer öffentlichen A…

BGH: Unternehmerische Meinungsfreiheit in der Werbung

BERLIN BLAWG | 27. März 2009 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26. März2009 – AZ: I ZR 213/06 – entschieden, dass das Pharmaunternehmen Pfiz…

BGH: Bei freiverkäuflichen Arzneimitteln ist der fehlende Hinweis “Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die …” wettbewerbswidri…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 19. April 2009 — BGH, Urteil vom 09.10.2008, Az. I ZR 100/04 § 4 Abs. 3 S. 1, S. 4 HWG Der BGH hat darauf hingewiesen, dass bei frei verkäuf…

Frage des Tages: Muss bei Arzneimitteln der Grundpreis angegeben werden?

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 21. Juli 2011 — Antwort: Es kommt darauf an, ob die Arzneimittel verschreibungspflichtig sind. So sind die Vorschriften der Preisangabenverordn…

Fehlen von Pflichtangaben für Arzneimittel bei Bannerwerbung wettbewerbswidrig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 19. Oktober 2010 — Der BGH hat kürzlich entschieden (Urteil vom 29.40.2010, Az. I ZR 202/07), dass das Fehlen von Pflichtangaben nach dem Heilmi…

Apotheken: Rabatt für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

DPMS INFO | 24. September 2004 — DPMS INFO berichtete über die einstweilige Verfügung gegen einen Apotheker aus Berlin-Kreuzberg. Auf Veranlassung des Verband Sozi…

Urteil des I. Zivilsenats vom 26.3.2009 - I ZR 213/06 -
Bundesgerichtshof