BGH: „Brillenversorgung II“ – Unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit durch „Kick-Back“-Zahlungen

Rechtsnormen: § 4 UWG; §§ 3, 34 BOÄ

Mit Urteil vom 24.06.2010 (Az. I ZR 182/08) hat der BGH entschieden:

Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit dar, wenn durch das Gewähren oder Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils darauf hingewirkt wird, dass Ärzte entgegen ihren Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht nicht allein anhand des Patienteninteresses entscheiden, ob sie einen Patienten an bestimmte Anbieter gesundheitlicher Leistungen verweisen. (Leitsatz des Gerichts)

Zum Sachverhalt:

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs nimmt die Beklagte, ein Handelsunternehmen für Optikwaren, u.a. auf Unterlassung von Werbemaßnahmen für sein Betriebskonzept in Anspruch. Dieses Betriebssystem sieht vor, Augenärzten das Unternehmens-System zur Verfügung zu stellen, das aus einem Brillensortiment (zu Beginn ca. 100, später ca. 40 Musterbrillengestelle) und einem Computersystem zur individuellen Brillenanpassung besteht. Nach Auswahl eines bestimmten Brillengestells in der Augenarztpraxis und Eingabe der persönlichen Patientendaten werden diese Informationen via Computersystem an die Beklagte übermittelt. Der Augenarzt erhält bei Patienten-Bestellungen von der Beklagten pro Brille eine Vergütung iHv 80 Euro, bei Mehrstärkenbrillen gar 160 Euro.

Der BGH gibt dem Unterlassungsantrag nun statt. Nach Ansicht des BGH stelle das Inaussichtstellen einer zusätzlichen Verdienstmöglichkeit einen erheblichen Anreiz dafür dar, dass Augenärzte entgegen ihren Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht nicht allein anhand des Patienteninteresses entscheiden, ob sie einen Patienten an bestimmte Anbieter gesundheitlicher Leistungen verweisen („verkürzter Versorgungsweg“). Hierin liege eine unsachliche unangemessene Einflussnahme auf die Behandlungstätigkeit des Arztes. In diesem Zusammenhang komme es auch nicht darauf an, ob die Vermittlungspauschale als eine der Höhe nach angemessene Entschädigung für den Aufwand angesehen werden kann, der durch die Mitwirkung des Arztes oder seines Personals bei der Aufnahme, Eingabe und Weitergabe der für die Brille erforderlichen Werte oder der Auswahl des Brillengestells entstehe. Selbst wenn dies der Fall wäre, verstieße die Teilnahme des Arztes an dem Brillen-Vertriebsmodell gegen seine Interessenwahrungspflicht und wäre daher unzulässig.

Kommentar:

Hinsichtlich einer Zusammenarbeit zwischen Är…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bgh , Betriebssystem
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 8. September 2010 auf http://ra-dr-graf.de/blog/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit durch Gewähren oder Inaussichtstellen finanzie…

Meyer-Köring v.Danwitz | 14. Oktober 2010 — „Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit dar, wenn durch das Gewähren ode…

BGH: Beeinflussung von Ärzten durch Anbieter gesundheitlicher Leistungen in Form von finanziellen Vorteilen wettbewerbswidrig

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 29. Juli 2010 — BGH Urteil vom 24.06.2010 I ZR 182/08 Brillenversorgung II UWG § 4 Nr. 1; BOÄ § 3 Abs. 2, § 34 Abs. 5 Leitsatz des BGH Es stellt e…

BGH, I ZR 182/08 – Brillenversorgung II: unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit

ipweblog.de | 30. Juli 2010 — BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 – I ZR 182/08 – Brillenversorgung II Amtlicher Leitsatz: Es stellt eine unangemessene unsachl…

Augenärzte und die Brillenversorgung

Rechtslupe | 23. August 2010 — Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit dar, wenn durch das Gewähren oder…

Brillenabgabesystem für Augenärzte

Rechtslupe | 30. Juli 2010 — Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit dar, wenn durch das Gewähren oder…

Bundesgerichtshof : Brillenvermittlung - Die Verweisung eines Patienten an einen bestimmten Optiker durch einen Augenarzt ist wett…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 9. Juli 2009 — BGH, Urteil vom 09.7.2009 – Az. I ZR 13/07 – Brillenversorgung - Vorinstanzen: OLG Celle, Urteil vom 21.12.2006 – Az. 13 U 118/06,…

Bundesgerichtshof : Brillenvermittlung - Die Verweisung eines Patienten an einen bestimmten Optiker durch einen Augenarzt ist wett…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 9. Juli 2009 — BGH, Urteil vom 09.7.2009 – Az. I ZR 13/07 – Brillenversorgung - Vorinstanzen: OLG Celle, Urteil vom 21.12.2006 – Az. 13 U 118/06,…

Bundesgerichtshof: Zusammenarbeit zwischen Augenarzt und Optiker

fachanwaltsliste.de | 12. Juli 2009 — Urteil vom 9. Juli 2009 – I ZR 13/07 – Brillenversorgung OLG Celle – Urteil vom 21. Dezember 2006 – 13 U 118/06 (WRP 2007, 19…

Bundesgerichtshof zur Zusammenarbeit zwischen Augenarzt und Optiker

kLAWtext | 10. Juli 2009 — Pressemeldung des Bundesgerichtshofs, 09.07.2009: Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerich…

Bgh 9.7.2009 Optiker: BGH: Die Zusammenarbeit zwischen Augenarzt und Optiker

Dr. Bücker Newsfeed | 14. August 2009 — Pressemitteilung zum BGH Urteil vom 09.07.2009 - I ZR 13/07 - Brillenversorgung 1. Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständig…