BGH: Branchenbuch Berg - Zum Verstoß gegen das Verschleierungsverbot gemäß § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot gemäß § 5 Abs. 1 UWG durch formularmäßig aufgemachte Angebotsschreiben.

1. Eine Verschleierung im Sinne von § 4 Nr. 3 UWG und damit auch eine Irreführung gemäß § 5 Abs. 1 UWG liegt vor, wenn das äußere Erscheinungsbild einer geschäftlichen Handlung so gestaltet wird, dass die Markteilnehmer den geschäftlichen Charakter nicht klar und eindeutig erkennen. Insofern fehlt es an einer hinreichend klaren und eindeutigen Erkennbarkeit, wenn der Werbeadressat zur Annahme eines vom Unternehmer unterbreiteten Angebots verleitet werden soll, dessen werbenden Charakter dadurch getarnt wird, dass der unzutreffende Eindruck vermittelt wird, die beworbene Ware oder Dienstleistung sei bereits bestellt. 2. Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Un…

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Themen: Bgh , Uwg , Branchenbuch

Erschienen 31. Dezember 2011 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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