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BGH : bodo Blue Night - Besteht eine Übung, zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung mehrere Marken zu verwenden, können beide Marken für sich genommen rechtserhaltend benutzt werden.

am 15.06.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Besteht eine Übung, zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung mehrere
Marken zu verwenden - etwa eine auf das Unternehmen hinweisende Hauptmarke und
eine der Kennzeichnung der einzelnen Artikel dienende Zweitmarke -, können
beide Marken für sich genommen rechtserhaltend benutzt werden.
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2. Die rechtserhaltende Benutzung einer Marke i.S. von § 26 Abs. 1 MarkenG erfordert,
dass die Marke in üblicher und sinnvoller Weise für die Ware verwendet wird, für die
sie eingetragen ist (BGH, Urteil vom 13.6.2002 - Az. I ZR 312/99, GRUR 2002, 1072, 1073 =
WRP 2002, 1284 - SYLT-Kuh; BGH, Urteil vom 21.7.2005 - Az. I ZR 293/02, GRUR 2005, 1047, 1049 =
WRP 2005, 1527 - OTTO). Wird die Marke in einer von der Eintragung abweichenden Form
benutzt, liegt eine rechtserhaltende Benutzung nach § 26 Abs. 3 MarkenG nur vor, wenn
die Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändern. Das ist
dann der Fall, wenn der Verkehr das abweichend benutzte Zeichen gerade bei
Wahrnehmung der Unterschiede dem Gesamteindruck nach noch mit der eingetragenen
Marke gleichsetzt, d.h. in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht
(BGH, Urteil vom 28.8.2003 - Az. I ZR 293/00, GRUR 2003, 1047, 1048 = WRP 2003, 1439 - Kelloggs/Kellys).
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3. Werden zur Kennzeichnung einer Ware zwei Zeichen verwendet, liegt es in der Regel nahe,
dass der Verkehr darin ein aus zwei Teilen bestehendes zusammengesetztes Zeichen erblickt.
Denkbar ist aber auch, dass der Verkehr in der Kennzeichnung keinen einheitlichen Herkunftshinweis,
sondern …

BGH: AKZENTA - Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt, sondern auch eine

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Benutzung einer eingetragenen Marke wirkt nur dann rechtserhaltend, wenn sie deren Hauptfunktion entspricht, dem Verkehr die Ursprungsidentität der Ware oder Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, dadurch zu garantieren, dass sie es…

BGH: Akzenta - Anforderungen an die Benutzung einer Dienstleistungsmarke

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die Frage der Benutzung einer Marke ist ein häufiger Streitpunkt in markenrechtlichen Auseinandersetzungen. Wie nun konkret die Benutzung einer Dienstleistungsmarke erfolgen kann, hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidun…

BGH: Rado-Uhr III - Zum Freihaltungsinteresse der Allgemeinheit an einer als dreidimensionale Marken beanspruchten Form (hier: Uhrgehäuse mit Armband).

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Handelt es sich bei einer dreidimensionalen Marke, die die äußere Form der Ware wiedergibt, nicht um eine Kombination üblicher Gestaltungsmerkmale und bestehen auf dem in Rede stehenden Warengebiet eine nahezu unübersehbar große Zahl von Ge…

BGH: Fronthaube - Unter dem durch die Form vermittelten Wert einer Ware i.S. von § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist der ästhetische Wert zu verstehen, den die Form der Ware verleiht.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 3 Abs. 1 MarkenG können Marken alle Zeichen sein, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dazu gehört auch die Form einer Ware. Hierbei ist die Markenfähig…

BGH: Kinderzeit - Die Beurteilung der Warenähnlichkeit gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird nicht dadurch beeinflusst, dass die Beklagte typische Ausstattungsmerkmale der Verpackungen der Klägerin übernommen hat.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen (insb. Art der Waren, ihr Verwendungszweck, ihre Nutzung sowie die Eigenart als miteinander konkurr…

BGH: Le Maître Chocolatier - Zum Schutz einer Pralinenform als dreidimensionale Marke (Pralinenform)

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Beurteilung, ob die Form einer zum Verzehr bestimmten Ware (hier: Praline) markenmäßig benutzt wird, sind auch die Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Verbraucher die Gestaltung der Ware als solcher wahrnehmen. Eine marken…

LG Köln: AIDU und AIDA - Der markenrechtliche Schutz ist begrenzt auf die Nutzung einer Kennzeichnung für Dienstleistungen, die infolge ihrer Ähnlichkeit zu den von der Marke erfassten Dienstleistung zu einer Verwechslungsgefahr führen können.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wird eine Marke stets deutlich gegenüber Zusätzen hervorgehoben, so dass der Verkehr sie durchaus als eigenständige Kennzeichnung wahrnimmt, liegt keine abweichende Nutzung im Sinne des § 26 Abs. 3 MarkenG vor. <br><br> 2. Die F…

BGH: AIDOL - In der Verwendung einer kennzeichenrechtlich geschützten Bezeichnung als Metatag im HTML-Code oder auch in Weiß-auf-Weiß-Schrift kann eine kennzeichenmäßige Benutzung liegen (im Anschluss an BGHZ 168, 28 - Impuls = MIR 2006, Dok.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in Weiß-auf-Weiß-Schrift, kann er sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte d…

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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