BGH: Blood & Honor nicht strafbar

Der fremdsprachige Gebrauch einer NS-Parole erfüllt nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom 13. August 2009 (Az.: 3 StR 228/09) nicht ohne weiteres den Straftatbestand des § 86 a StGB. Diese Vorschrift stellt, so der BGH, nicht jedes Bekenntnis zu einer NS-Organisation unter Strafe, sondern nur die Verwendung von Kennzeichen dieser Organisationen, etwa ihrer Parolen, Abzeichen, Fahnen etc.. Durch die Übersetzung in eine andere Sprache erfährt eine NS-Parole nach Ansicht der Bundesrichter jedoch eine grundlegende Verfremdung, die der Tatbestand des § 86 a…

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Themen: Bgh , Stgb , Bundesgerichtshof , Nazi

Erschienen 13. August 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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