BGH – wer seine Bilder bei Google nicht sehen will, muss Suchmaschinen eben aussperren

Die Google-Bildersuche dürfte allgemein bekannt sein. Anhand von Suchbegriffen kann man sich Bilder anzeigen lassen, die im Zusammenhang mit dem eingegebenen Suchwort auf Internetseiten veröffentlicht wurden. Die Bilder werden in der Trefferliste als verkleinerte Vorschaubilder gezeigt (sog. Thumbnails). Über einen Link kann man sich entweder das Bild in Originalgröße, oder aber die das Bild enthaltende Internetseite ansehen. Eine bildende Künstlerin mit eigener Internetseite fand es nicht gut, dass ihre Werke innerhalb der Googlesuche als Vorschaubild angezeigt wurden. Zur Verkürzung des Suchvorgangs werden die Vorschaubilder auf den Servern durch Google nämlich zwischengespeichert, so dass die Künstlerin ihr Urheberrecht verletzt sah.

Das Landgericht Erfurt und auch das Oberlandesgericht Jena hatten die auf Unterlassung gerichtete Klage der Künstlerin abgewiesen. Zwar sei ihr Urheberrecht widerrechtlich verletzt. Die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sei jedoch rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB). Der Bundesgerichtshof ging nun noch weiter und nahm sogar an, dass überhaupt keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung vorliegt. In Übereinstimmung mit den Feststellungen des OLG ist der BGH davon ausgegangen, dass die Klägerin zwar nicht durch eine ausdrückliche oder stillschweigende rechtsgeschäftliche Erklärung Google ein Recht zur Nutzung ihrer Werke als Vorschaubilder im Rahmen der Bildersuche eingeräumt hat. Der in der Wiedergabe in Vorschaubildern liegende Eingriff in das Recht der Klägerin, ihre Werke öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a UrhG), ist jedoch gleichwohl nicht rechtswidrig, weil Google dem Verhalten der Klägerin (auch ohne rechtsgeschäftliche Erklärung) entnehmen durfte, diese sei mit der Anzeige ihrer Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Denn die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.

Für Fälle, in denen – anders als im jetzt entschiedenen Fall – die von der Suchmaschine aufgefundenen und als Vorschaubilder angezeigten Abbildungen von dazu nicht berechtigten Personen in das Internet eingestellt worden sind, hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass Suchmaschinenbetreiber nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Dienstleistungen die Haftungsbeschränkungen für Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft nach der Richtlinie 2000/…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Google , Bildersuche , Suchmaschinen , Oberlandesgericht Jena , Cache
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 29. April 2010 auf http://www.mitfugundrecht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

IP|Notiz | 1. Mai 2010 — Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urh…

Darf Googel Rechtswidrige Bilder Zeigen?: Bundesgerichtshof : Google-Bildersuche stellt regelmäßig keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung dar.

MEDIEN INTERNET und RECHT | 29. April 2010 — BGH, Urteil vom 29.04.2010 – Az. I ZR 69/08 – Vorschaubilder; Vorinstanzen: LG Erfurt, Urteil vom 15.03.2007 – Az. 3 O 1108/05; OL…

Bundesgerichtshof: Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

fachanwaltsliste.de | 1. Mai 2010 — Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urh…

BGH: Wiedergabe von Thumbnails in Google-Bildersuche ist keine Urheberrechtsverletzung - Vorschaubilder

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 29. April 2010 — BGH Urteil vom 29.04.2010 I ZR 68/08 Google-Bildersuche Vorschaubilder Der BGH hat mit Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08 – en…

BGH (I ZR 69/08) Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

Recht für Verbraucher | 29. April 2010 — Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtsh…

Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 29. April 2010 — Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urh…

BGH: Google verletzt mit Ausgabe von Thumbnails (Bildervorschau) bei Bildersuche nicht fremde Urheberrechte

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 29. April 2010 — BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 69/08 § 19a UrhG Der BGH hat entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletz…

Google gewinnt - der BGH und Suchmaschinen

beck-blog | 29. April 2010 — Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urh…

Google haftet nicht für Vorschaubilder

LawBlog | 29. April 2010 — Der Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Vorschaubilder bei Google nicht das Urheberrecht verletzten. Geklagte …

BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

LEGALIT.de | 29. April 2010 — Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden (Urteil vom 29. April 2010 – A…

Pressemitteilung Nr. 93/10 vom 29.4.2010
SELFHTML: HTML/XHTML / HTML-Kopfdaten / Meta-Angaben zum Inhalt

Wie Sie Angaben zu einer HTML-Datei notieren können, die für Suchmaschinen gedacht sind oder den Web-Brwoser zu bestimmten Aktionen oder Interpretationen der HTML-Datei veranlassen.


Google haftet nicht für Vorschaubilder | law blog

Der Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Vorschaubilder bei Google nicht das Urheberrecht verletzten. Geklagte hatte eine Künstlerin, die auf