BGH: Bilder auf blogs, in Rezepten und im Web-Design (marions-kochbuch vs. chefkoch.de)

BGH, Urteil vom 12.11.2009, Az. I ZR 166/07 – marions-kochbuch.de – Ein Sieg für die Vielfachabmahner und die abmahn-freundliche Haltung der Hamburger Gerichte? Wohl kaum, denn der BGH hat hier über eine Platttform entschieden, die sich die Beiträge der Nutzer zu eigen gemacht hat. Dass schon das Anbringen einer Kochmütze (weiteres Bild) zum Aneignen eines Text-Inhalts (!) ausreichen soll, nun ja: Da kann man auch mit gutem Recht eine andere Meinung vertreten. Gerade modernes Web-Design lädt ja zur Trennung von Design und Inhalten ein.

Rechts-Tipp: Künftig werden Web-Designer von CMS-Systemen wie Joomla!, Wordpress und Typo3 deutlich also beachten müssen, dass für fremde Text-Inhalte nicht der Anschein erweckt wird, man eigne sich diese an. Dass eine Kontrolle der Bilder im Einzelfall vorgenommen werden kann, ist für die Praxis abwägig. Es ist also auf die Begründung zu warten, die die Grenzen des “sich zueigen machens” im Sinne der §§ 8 bis 10 TMG begründen. Dies wird künftig die Richtschnur sein, die für das Design von Plattformen rechtlich einzuhalten ist. Das beim Eindruck der Übernahme von fremden Inhalten das moderene Crowdsourcing bzw. die Ideen des User Generated Content im Ergebnis vom obersten Bundesgericht in Zivilsachen einen urheberrechtlichen Dämpfer bekommen, ist im Grunde verständlich.

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de

BGH: Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet BGH, Urteil vom 12. November 2009 – I ZR 166/07 – marions-kochbuch.de

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet dafür haften kann, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen.

Die Beklagte bietet unter der Internetadresse www.chefkoch.de eine kostenfrei abrufbare Rezeptsammlung an. Die Rezepte werden von Privatpersonen selbständig mit passenden Bildern hochgeladen. Dabei wurden mehrfach vom Kläger angefertigte Fotos verwendet, ohne seine Zustimmung einzuholen. Diese Fotos konnten zusammen mit entsprechenden Rezepten kostenlos unter der Internetadresse www.marions-kochbuch.de abgerufen werden, die der Kläger gemeinsam mit seiner Ehefrau betreibt.

Der Kläger will der Beklagten insbesondere verbieten lassen, bestimmte von ihm erstellte und unter www.marions-kochbuch.de abrufbare Fotografien ohne seine Erlaubnis auf der Internetseite www.chefkoch.de öffentlich zugänglich zu machen. Außerdem begehrt er Schadenersatz. Die Klage hatte vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Die Bereitstellung der urheberrechtlich geschützten Fotos des Klägers zum Abruf unter der Internetadresse www.chefkoch.de verletze dessen ausschließliches Recht auf öf…

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Themen: Tmg , Foto , Haftung , Urteile , Rechtsanwalt , Bgh , Schadensersatz , User Generated Content , Abmahnungen , Community-recht , Provider-recht , Urheber- / Bildrecht , Ecommerce , Web-design , Cms , Plattform
Rechtsgebiet: Multimediarecht

Erschienen 16. November 2009 auf http://www.jur-blog.de.

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