BGH: Bewertungsportal spickmich.de verletzt nicht die Rechte der bewerteten Lehrer

BGH, Urteil vom 23.06.2009, Az. VI ZR 196/08 § 823 Abs. 2; 1004 analog BGB; §§ 4; 29; 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; 41 Abs. 1 BDSG; Art. 1; 2; 5 GG

Der BGH hat entschieden, dass die Speicherung und Veröffentlichung des Namens, der Schule, der unterrichteten Fächer, einer Benotung und von Zitaten einer Lehrerin (hier: der Klägerin) auf der Internetplattform www.spickmich.de, einem Schülerportal, nicht gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt und auch nicht in unzulässiger Weise in die Grundrechte der Lehrerin eingreift. Eine rechtsverletzende Prangerwirkung sei nicht festzustellen. Vielmehr seien Bewertungen von Lehren vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Zum Volltext der Entscheidung:

Bundesgerichtshof

Urteil

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 23.06.2009 durch … für Recht erkannt:

Die Revision gegen das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 03.07.2008 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Speicherung und Veröffentlichung des Namens, der Schule, der unterrichteten Fächer, einer Benotung und von Zitaten der Klägerin auf der Internetplattform www.spickmich.de. Die als Schülerportal konzipierte Website wird von der Beklagten zu 4, deren Geschäftsführer und Gesellschafter die Beklagten zu 1 bis 3 sind, unterhalten. Es handelt sich um ein sogenanntes Community-Portal, bei dem der Inhalt durch die jeweiligen Nutzer in dem durch den Betreiber des Portals vorgegebenen Rahmen gestaltet wird. Zugang zu diesem Portal haben registrierte Nutzer. Die Registrierung erfolgt nach Eingabe des orthografisch richtigen Namens der Schule, des Schulortes, eines Benutzernamens und einer E-Mail-Adresse. An die E-Mail-Adresse wird ein Passwort versandt, das den Zugang zum Portal eröffnet. Die Nutzer können auf verschiedenen Seiten der Website Informationen über sich selbst zur Verfügung stellen, Nachrichten an andere Nutzer senden oder eigene soziale Kontaktnetze, bestehend aus “Freunden”, “Mitgliedern einer Stufe” und “Clubs” aufbauen. Neben den Rubriken “meine Seite”, “meine Freunde”, “Nachrichten”, “meine Stadt” u.ä. gibt es die Rubrik “meine Schule”. Dort können Aspekte wie die Ausstattung der Schule, das Schulgebäude aber auch Faktoren wie der “Partyfaktor” und der “Flirtfaktor” mit Noten bewertet werden. Auf dieser Seite können unter dem Menüpunkt “Lehrerzimmer” die Namen von Lehrkräften, die an der Schule unterrichten, eingetragen werden. Über einen Klick gelangt man zu einer Unterseite, auf der der Klarname und die Unterrichtsfächer der Lehrkraft verzeichnet sind. Daneben sind in einem Bewertungsmodul Kriterien aufgelistet, wie beispielsweise “cool und witzig”, “beliebt”, “motiviert”, “menschlich”, “guter Unterricht” und “faire Noten”. Unter Verwendung der Bewertungskriterien können Noten von 1 bis 6 der im Sc…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Datenschutz , Urteil , Bgh , Bgb , Meinungsfreiheit , Spickmich.de , Bundesgerichtshof , Urteile & Beschlüsse , Lehrer , Analog , Bewertung , Spickmich , Lehrerin , Datenschutz News+recht

Erschienen 23. September 2010 auf http://damm-legal.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: spickmich.de - Zur Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personengebundenen Daten im Rahmen eines Bewer…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 23. Juli 2009 — 1. Wird ein rechtswidriger Beitrag in ein Community-Forum eingestellt, ist der Betreiber als Störer im Sinne von § 1004 Abs. 1 Sat…

spickmich.de darf weitermachen

Recht geblogt | 23. Juni 2009 — Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Bewertung der Leistungen der Klägerin als Lehrerin mit Namensnennung durch Schü…

Bundesgerichtshof : spickmich.de - Lehrerbewertungen im Internet mit Namensnennung sind grundsätzlich zulässig. Revision zurückgew…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 23. Juni 2009 — BGH, Urteil vom 23.06.2009 – Az. VI ZR 196/08; Vorinstanzen: LG Köln, Urteil vom 30.01.2008 - Az. 28 O 319/07; OLG Köln, Urteil vo…

spickmich.de: Auch anonyme Meinungen sind geschützt

LawBlog | 23. Juni 2009 — Das Lehrerbewertungsportal spickmich.de hat sich durchgesetzt: Auch künftig dürfen Schüler ihre Lehrer im Internet benoten. Der…

Die langerwartete Spickmich-Entscheidung des BGH:

IP|Notiz | 23. Juni 2009 — Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Bewertung der Leistungen der Klägerin als Lehrerin mit Namensnennung durch Sc…

BGH zu Lehrerbewertung bei spickmich.de

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 23. Juni 2009 — Kann es sein, dass Lehrer auf einer Website - hier: spickmich.de - öffentlich benotet werden? Mit dieser zuletzt umstrittenen Frag…

www.spickmich.de: BGH: www.spickmich.de zulässig

Die herrschende Meinung | 23. Juni 2009 — (pm) Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Bewertung der Leistungen der Klägerin als Lehrerin mit Namensnennung durch…

Bundesgerichtshof: Entscheidung über die Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet (www.spickmich.de)

fachanwaltsliste.de | 24. Juni 2009 — Urteil vom 23. Juni 2009 – VI ZR 196/08 LG Köln – 28 O 319/07 – Urteil vom 30. Januar 2008 OLG Köln – 15 U 43/08 – Urteil v…

Schule Bewerten Portal: Schüler dürfen Lehrer weiterhin bewerten!

Dr. Bücker Newsfeed | 24. Juni 2009 — Pressemitteilung zum BGH Urteil vom 23. Juni 2009 – VI ZR 196/08: 1. Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Bewertung …

BGH erklärt Lehrerbewertung bei Spickmich.de für zulässig

News Blog Rechtsanwältin Berger | 23. Juni 2009 — Der BGH hat mit Urteil vom 23. Juni 2009 (VI ZR 196/08) die Revision einer klagenden Lehrerin zurückgewiesen. Diese hatte sich …