BGH: Bewertungsportal spickmich.de verletzt nicht die Rechte der bewerteten Lehrer
BGH, vom 23.06.2009, Az. VI ZR 196/08 § 823 Abs. 2;
1004 analog BGB; §§ 4; 29; 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; 41 Abs. 1 BDSG; Art. 1; 2; 5 GG
Der BGH hat entschieden, dass die Speicherung und Veröffentlichung des Namens, der Schule, der unterrichteten Fächer, einer Benotung
und von Zitaten einer (hier: der Klägerin) auf
der Internetplattform www.spickmich.de, einem Schülerportal, nicht gegen geltendes verstößt und auch nicht in unzulässiger Weise in die Grundrechte der
Lehrerin eingreift. Eine rechtsverletzende Prangerwirkung sei nicht festzustellen. Vielmehr seien Bewertungen von Lehren vom Recht
auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Zum Volltext der Entscheidung:
Bundesgerichtshof
Urteil
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 23.06.2009 durch … für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 03.07.2008 wird auf Kosten der Klägerin
zurückgewiesen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Speicherung und Veröffentlichung des Namens, der Schule, der unterrichteten Fächer,
einer Benotung und von Zitaten der Klägerin auf der Internetplattform www.spickmich.de. Die als Schülerportal konzipierte Website
wird von der Beklagten zu 4, deren Geschäftsführer und Gesellschafter die Beklagten zu 1 bis 3 sind, unterhalten. Es handelt sich um
ein sogenanntes Community-Portal, bei dem der Inhalt durch die jeweiligen Nutzer in dem durch den Betreiber des Portals vorgegebenen
Rahmen gestaltet wird. Zugang zu diesem Portal haben registrierte Nutzer. Die Registrierung erfolgt nach Eingabe des orthografisch
richtigen Namens der Schule, des Schulortes, eines Benutzernamens und einer E-Mail-Adresse. An die E-Mail-Adresse wird ein Passwort
versandt, das den Zugang zum Portal eröffnet. Die Nutzer können auf verschiedenen Seiten der Website Informationen über sich selbst
zur Verfügung stellen, Nachrichten an andere Nutzer senden oder eigene soziale Kontaktnetze, bestehend aus “Freunden”, “Mitgliedern
einer Stufe” und “Clubs” aufbauen. Neben den Rubriken “meine Seite”, “meine Freunde”, “Nachrichten”, “meine Stadt” u.ä. gibt es die
Rubrik “meine Schule”. Dort können Aspekte wie die Ausstattung der Schule, das Schulgebäude aber auch Faktoren wie der “Partyfaktor”
und der “Flirtfaktor” mit Noten bewertet werden. Auf dieser Seite können unter dem Menüpunkt “Lehrerzimmer” die Namen von
Lehrkräften, die an der Schule unterrichten, eingetragen werden. Über einen Klick gelangt man zu einer Unterseite, auf der der
Klarname und die Unterrichtsfächer der Lehrkraft verzeichnet sind. Daneben sind in einem Bewertungsmodul Kriterien aufgelistet, wie
beispielsweise “cool und witzig”, “beliebt”, “motiviert”, “menschlich”, “guter Unterricht” und “faire Noten”. Unter Verwendung der
Bewertungskriterien können Noten von 1 bis 6 der im Sc…
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