BGH: Betriebkosten leer stehender Wohnungen

Der Bundesgerichtshof hat mir Urteil vom 31. Mai 2006 – AZ: VIII ZR 159/05 – entschieden, dass Vermieter die Betriebskosten, die auf leer stehende Wohnungen entfallen, selbst zu tragen haben. Es ist nicht dem Vermieter verwehrt, die Betriebskosten seiner – auch n…

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Themen: Bgh , Bundesgerichtshof

Erschienen 25. Juli 2006 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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