BGH: Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten

Der BGH hat durch Urteil entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs durch Formularvertrag auch auf den Mieter einer Erdgeschosswohnung umlegen darf.

Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung des Klägers im Erdgeschoss einer Seniorenanlage, die mit einem Aufzug ausgestattet ist. Zu dem Mietobjekt der Beklagten gehörte weder ein mit dem Aufzug erreichbarer Keller noch ein Dachboden. Der Kläger verlangte von den Beklagten einen Betriebskostenbetrag von 141,37 EUR. Das AG Gießen hat die Klage insoweit abgewiesen. Auf die zugelassene Berufung hat das LG Gießen die Beklagten zur Zahlung der Aufzugskosten verurteilt.

Die Revision der Beklagten wies der BGH nun zurück. Die Zulässigkeit der Umlage von Aufzugskosten auf sämtliche Mieter einschließlich des Erdgeschossmieters ergebe sich bei preisfreiem Wohnraum, wie er im Streitfall vorgelegen habe, entgegen einer verbreiteten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht schon aus § 24 Abs. 2 der Neubaumietenverordnung 1970 (NMV), da es sich dabei nur noch auf den Altbestand im sozialen Wohnungsbau anzuwendendes Recht handele. Maßgeblich sei vielmehr, dass die formularmäßige Beteiligung auch des Mieters einer im Erdgeschoss gelegenen Wohnung an den Aufzugskosten nicht von der allgemeinen wohnraummietrechtlichen Regelung des § 556a Abs. 1 S. 1 BGB abweiche. Nach dieser Vorschrift seien die Betriebskosten grundsätzlich nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen, wobei von der Gesamtwohnfläche auszugehen sei. Die Beteiligung an den Aufzugskosten benachteilige den Erdgeschossmieter unabhängig von dem konkreten Nutzen, den ihm der Aufzug biete, nicht unangemessen. Betriebskosten, die nicht von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung abhingen - neben den Aufzugskosten etwa die Kosten der Beleuchtung und Reinigung allgemein zugänglicher Bereiche oder Kosten der Gartenpflege -, würden häufig von den einzelnen Miete…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Rechtsprechung , Bgh , Beteiligung

Erschienen 20. September 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Aufzug ins Erdgeschoß

Blickpunkt Recht & Steuern | 16. November 2006 — Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vermie…

Aufzugskosten Nebenkostenabrechnung: BGH: Beteiligung der Erdgeschossmieter an Aufzugskosten ist zulässig

JuracityBlog | 25. September 2006 — Dies hat der unter anderem für Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit seinem Urteil vom 20.09…

Umlage Aufzugskosten: Umlage von Aufzugskosten

Schlosser Aktuell | 24. Mai 2009 — Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Eigentümer die Kosten für den Aufzug über die Betriebskosten

Aufzugskosten nur dann, wenn die Mietwohnung damit auch erreicht werden kann

Recht & Mediation | 22. Mai 2009 — Ein Mieter muss Aufzugskosten als Nebenkosten nur dann zahlen, wenn seine Mietwohnung mit dem Aufzug auch erreicht werden kann.…

Aufzugskostenbeteiligung des Erdgeschossmieters

RECHTaktuell | 15. August 2008 — Der BGH hat bereits vor einiger Zeit eine lange in der Rechtsprechung streitige Frage zur Umlage von Aufzugskosten entschieden.…

Aufzug zum Nachbarn

Rechtslupe | 18. Mai 2009 — Eine formularmäßige Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, durch die ein Mieter anteilig mit Kosten für einen Aufzug belast…

Abrechnung Der Wasserkosten: Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche, wenn nicht alle Mietwohnungen mit einem Wasserzähler ausgerüstet sind…

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 3. April 2008 — Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. März 2008 (Az.: VIII ZR 188/07) entschieden, dass ein Vermieter einer Wohnung …

Wasserumlage

Blickpunkt Recht & Steuern | 14. März 2008 — Der Bundesgerichtshofs hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob der Vermieter einer Wohnung bei der Betriebskostenabrechnung die …

Beseitigungskosten für Graffiti: umlagefähige Betriebskosten?

Kanzlei Finkenzeller & Kollegen | 22. Juli 2008 — Ein Vermieter kann die Kosten für eine Beseitigung von Graffiti auf die Mieter umlegen, wenn sie regelmäßig anfallen und dami…

Nebenkosten: eine kurze Einführung

Rechtsanwalt News | 23. Mai 2008 — Mietnebenkostenabrechnungen sind ein häufiger Streitpunkt in einem Mietverhältnis. Hier sollen kurz ein paar immer wieder aufta…

LexisNexis RechtsNews PRODUKT

LexisNexis RechtsNews aktuelle Nachrichten aus der Rechtswelt