BGH bestätigt Verurteilung eines Wirtes wegen Wetttrinken mit Jugendlichem

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 24. März 2010 – 5 StR 31/10 das Urteil gegen einen Wirt bestätigt, der mit einem Jugendlichen ein tödliches Wetttrinken veranstaltet hat.

Während der Wirt offenbar mehrfach statt Tequila Wasser in sein Glas füllte, trank der Jugendliche 44 Tequila, sank mit 4,4 Promille bewußtlos zusammen und starb einige Tage später.

Das LG Berlin hatte im Juli letzten Jahres den Wirt wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und fünf Monaten verurteilt, wobei 2 Monate aufgrund der langen Verfahrensdauer als verbüßt galten. Der BGH hat die Revisio…

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Themen: Bgh , Bundesgerichtshof , LG Berlin , Wasser , Glas , Tequila , Körperverletzung Mit Todesfolge

Erschienen 30. März 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.

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