BGH bestätigt Verurteilung wegen Internetwerbung für Al Kaida

Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Irakers zu drei Jahren Haft bestätigt, der im Internet für das Terrornetzwerk Al Kaida geworben hat.

Der BGH habe die Revision des Irakers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle verworfen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Das Urteil sei damit rechtskräftig.

Das OLG hatte den 38-Jährigen wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer ausländischer terroristischer Vereinigungen verurteilt. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann 2005 und 2006 in einem islamistisch ausgerichteten, für jedermann zugänglichen Chatroom Reden der Al-Kaida-Führer Osama bin Laden, Ajman al-Sawahri und des 2006 getöteten Abu Musab al-Sarkawi von Al Kaida gestellt hatte. Darin hätten die Extremistenführer zur Teilnahme am Heiligen Krieg und zur Tötung von Gegner aufgerufen, hieß es. Weiterhin seien bereits begangene Anschläge gerechtfertigt worden. Der Angeklagte habe die Reden ins Internet gestellt, um weitere Anhänger des Terrornetzwerkes zu gewinnen, entschied das OLG.



Quelle: Reuters (4. Dezember 2008)

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Themen: Bgh , Karlsruhe , AL Kaida

Erschienen 4. Dezember 2008 bei http://www.reuters.com.

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