BGH bestätigt Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen

Jugendliche Täter dürfen auch nach verbüßter Strafe weiter inhaftiert bleiben. Damit lehnt der Bundesgerichtshof ein Revisionsurteil im Fall eines 32-jährigen Mörders ab. (Urteil vom 9. März 2010 – 1 StR 554/09)

Danach muss ein 32-Jähriger in Haft bleiben, obwohl er seine Jugendstrafe von zehn Jahren verbüßt hat. Der Täter hatte 1999 nach dem Mord an einer Joggerin die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren erhalten und sollte am 17. Juli 2008 aus dem Gefängnis frei kommen. Fünf Tage zuvor trat jedoch e…

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Themen: Urteil , Bgh , Landgericht Regensburg , Nachträgliche Sicherungsverwahrung
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 9. März 2010 auf http://log.handakte.de/.

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