BGH bestätigt Rechtsprechung zur Arbeitspflicht von Alleinerziehenden (Az.: XII ZR 94/09)

Auch die Betreuung eines Grundschulkindes stehe einer Vollzeittätigkeit nicht entgegen, wenn nach der Unterrichtszeit eine Betreuungsmöglichkeit bestehe, urteilte der BGH (Az.: XII ZR 94/09).

Wer länger als bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt will, müsse die Gründe dafür darlegen und beweisen.

Mir diesem Urteil schreibt der BGH seine Rechtsprechung f…

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Themen: Unterhalt , Bgh , Betreuungsunterhalt , XII ZR 94/09
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 3. August 2011 auf http://www.familienrecht-muenchen.info.

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