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BGH bestätigt Abtretbarkeit von Darlehensforderungen

am 27.02.2007 von http://www.verschmelzungsbericht.de/

Der BGH hat mit Urteil vom 27. Februar 2007 (XI ZR 195/05) über die Abtretbarkeit von Darlehensforderungen entschieden. Darlehensnehmer, deren notleidende Kredite (so genannte Non Performing Loans) an professionelle Verwertungsgesellschaften abgetreten worden waren, hatten unter Berufung auf das Bankgeheimnis und den Datenschutz die Wirksamkeit der Abtretungen bestritten. Der BGH weist diese Argumente zurück. Weder folge aus dem Bankgeheimnis ein vertragliches noch aus dem Datenschutz ein gesetzliches Abtretungsverbot. Die Wirksamkeit der Forderungsabtretung bleibe daher unberührt. Bis hierhin werden Banken und Verwertungsgesellschaften aufgeatmet haben. Der BGH weist aber auch darauf hin, dass ein Verstoß …

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