BGH: Bericht über Eva Hermanns Nazivergleich zulässig

Der für das Presserecht zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat laut einer Pressemitteilung vom 21.06.2011 entschieden, dass die ehemalige Sprecherin der Tagesschau, Eva Hermann, durch eine von ihr als rechtsverletzend wahrgenommene Berichterstattung des “Hamburger Abendblatts” vom 07.09.2007 entgegen der überwiegenden Ansicht der Vorinstanzen gerade nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt ist.

Was zuvor geschehen war

Eva Hermann hatte als Autorin das umstrittene Buch “Das Prinzip Arche Noah – warum wir die Familie retten müssen” veröffentlicht. In einer diesbezüglichen Pressekonferenz äußerte sich Frau Hermann wie folgt:

“Wir müssen den Familien Entlastung und nicht Belastung zumuten und müssen auch ´ne Gerechtigkeit schaffen zwischen kinderlosen und kinderreichen Familien. Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das – alles was wir an Werten hatten – es war ´ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle – aber es ist eben auch das, was gut war – das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft. Es durfte nichts mehr stehen bleiben.”

Das ”Hamburger Abendblatt” nahm diese Äußerungen am darauf folgenden Tag zum Anlass, u. a. wie folgt zu berichten:

“Das Prinzip Arche Noah” sei wieder ein “Plädoyer für eine neue Familienkultur, die zurückstrahlen kann auf die Gesellschaft”, heißt der Klappentext.” Die Autorin, “die übrigens in vierter Ehe verheiratet ist, will auch schon festgestellt haben, dass die Frauen “im Begriff sind, aufzuwachen”, dass sie Arbeit und Karriere nicht mehr unter dem Aspekt der Selbstverwirklichung betrachten, sondern unter dem der “Existenzsicherung”. Und dafür haben sie ja den Mann, der “kraftvoll” zu ihnen steht. In diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende.”

Frau Hermann fühlte sich durch diese Berichterstattung falsch zitiert und schwerwiegend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Sie verklagte das “Hamburger Abendblatt” auf Unterlassung, Richtigstellung und auf Zahlung einer Geldentschädigung.

Die Vorinstanzen, das Landgericht Köln (LG Köln – Urteil vom 14. Januar 2009 – 28 O 511/…

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Themen: Bgh , Buchvorstellung , Volk , Tagesschau , Retten , Prinzip , Eva Hermann , Geldentschädigung , Nazivergleich

Erschienen 23. Juni 2011 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.

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