BGH: Bericht über Eva Hermanns Nazivergleich zulässig
Der für das zuständige VI. Zivilsenat
des BGH hat laut einer Pressemitteilung vom 21.06.2011 entschieden, dass die ehemalige Sprecherin der Tagesschau, Eva Hermann, durch
eine von ihr als rechtsverletzend wahrgenommene Berichterstattung des “Hamburger Abendblatts” vom 07.09.2007 entgegen der
überwiegenden Ansicht der Vorinstanzen gerade nicht in ihrem allgemeinen verletzt ist.
Was zuvor geschehen war
hatte als Autorin das umstrittene Buch
“Das Arche Noah – warum wir die Familie retten
müssen” veröffentlicht. In einer diesbezüglichen Pressekonferenz äußerte sich Frau Hermann wie folgt:
“Wir müssen den Familien Entlastung und nicht Belastung zumuten und müssen auch ´ne Gerechtigkeit schaffen zwischen kinderlosen und
kinderreichen Familien. Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem
Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das – alles
was wir an Werten hatten – es war ´ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche
ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle – aber es ist
eben auch das, was gut war – das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das
wurde abgeschafft. Es durfte nichts mehr stehen bleiben.”
Das ”Hamburger Abendblatt” nahm diese Äußerungen am darauf folgenden Tag zum Anlass, u. a. wie folgt zu berichten:
“Das Prinzip Arche Noah” sei wieder ein “Plädoyer für eine neue Familienkultur, die zurückstrahlen kann auf die Gesellschaft”, heißt
der Klappentext.” Die Autorin, “die übrigens in vierter Ehe verheiratet ist, will auch schon festgestellt haben, dass die Frauen “im
Begriff sind, aufzuwachen”, dass sie Arbeit und Karriere nicht mehr unter dem Aspekt der Selbstverwirklichung betrachten, sondern
unter dem der “Existenzsicherung”. Und dafür haben sie ja den Mann, der “kraftvoll” zu ihnen steht. In diesem Zusammenhang machte die
Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch
sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen
Salat. Kurz danach war diese Gott sei Dank zu Ende.”
Frau Hermann fühlte sich durch diese Berichterstattung falsch zitiert und schwerwiegend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Sie
verklagte das “Hamburger Abendblatt” auf Unterlassung, Richtigstellung und auf Zahlung einer Geldentschädigung.
Die Vorinstanzen, das Landgericht Köln (LG Köln – Urteil vom 14. Januar 2009 – 28 O 511/…
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