BGH zu den Belehrungspflichten im Fernabsatz

Der VIII. Zivilsenat hat in einem Revisionsverfahren über die Wirksamkeit dreier Klauseln entschieden, die das beklagte Unternehmen innerhalb der fernabsatz-rechtlichen Rückgabebelehrung bei eBay verwendet hatte. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucher-zentralen und Verbraucherverbände (vzbv).

Die Beklagte betreibt über den Online-Marktplatz eBay Handel unter anderem mit Heimtextilien, Kinder- und Babybekleidung sowie Babyausstattungen. Als Kläger nahm der vzbv die Beklagte auf Unterlassung bezüglich drei Klauseln in Anspruch, die diese für den Abschluss von Kaufverträgen über ihre bei eBay feilgebotenen Artikel verwendete.

Nachdem der vzbv die Klage teilweise zurückgenommen hatte, befand der BGH nunmehr zwei der drei streitgegenständlichen Klauseln für unwirksam; der von der Beklagten verwendete Hinweis zu den gesetzlichen Ausschlusstatbeständen wurde hingegen als wirksam und zulässig angesehen (vgl. BGH, Urt. v. 09.12.2009 – VIII ZR 219/08).

Die erste Klausel lautet:

[Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung."

Der BGH hat entschieden, dass die Klausel in ihrer konkreten Ausgestaltung unwirksam ist, obwohl der Wortlaut exakt der Formulierung entspricht, wie diese in dem ehemaligen Muster für die Rückgabebelehrung nach Anlage 3 zu § 14 Abs. 2 u. 3 BGB-InfoV durch das Bundesjustizministerium (BMJ) vorgegeben war.

In der ersten Instanz hatte das LG München I diese Klausel als zulässig angesehen. Ebenso hatten zuletzt das OLG Köln und auch das OLG Hamm diese Formulierung als hinreichend erachtet (vgl. OLG Köln, Urt. v. 03.08.2007 – 6 U 60/07 sowie OLG Hamm, Urt. v. 05.11.2009 - I-4 U 121/09).

Nach Ansicht des BGH enthält die Klausel aber keinen ausreichenden Hinweis auf den Beginn der Rückgabefrist und genügt deshalb nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutige Belehrung. Ihre formularmäßige Verwendung begründe die Gefahr der Irreführung der Verbraucher und benachteilig diese unangemessen.

Nach § 356 Abs. 2, § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB beginnt die Rückgabefrist mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Rückgaberecht, die unter anderem einen Hinweis auf den Fristbeginn zu enthalten hat, in Textform mitgeteilt worden ist.

Aus der Sicht eines unbefangenen durchschnittlichen Verbrauchers, auf den abzustellen ist, könne - so der BGH - die Klausel den Eindruck erwecken, die Belehrung sei bereits dann erfolgt, wenn er sie lediglich zur Kenntnis nimmt, ohne dass sie ihm entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Textform – d.h. in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise – mitge…

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Themen: Ebay , Bgh , Bgb , Muster , Ebay, Amazon & Co. , Olg Hamm
Rechtsgebiet: Fernabsatzrecht

Erschienen 9. Dezember 2009 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.

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