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BGH: Beihilfe, keine Mittäterschaft bei Vermittlung von Kokain über Dritte

am 24.05.2007 von http://blog.juracity.de

Bei der Übergabe von 2675 Gramm Kokain mit einem Wirkstoffgehalt von 794,623 g CHC und 539,4 Gramm Kokain mit einem solchen von 220,294 Gramm CHC wurden der Kurier, welcher das Kokain von den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland verbracht hatte, sowie der Empfänger festgenommen. Das Kokain war zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt. Der Angeklagte hatte zur Durchführung des Drogentransports durch einen unbekannten gebliebenen Hintermann in der Türkei den Kontakt zwischen Kurier und Empfänger gegen Zahlung eines Lohnes von mindestens 2000,00 Euro hergestellt.
Das Landgericht Konstanz verurteilte den Angeklagten als Mittäter der tateinheitlichen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – jeweils in nicht geringer Menge - zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und elf Monaten.
Der BGH hob mit Beschluss vom 25. April 2007 die Verurteilung auf und verwies die Sache zurück. 
Die Annahme von Mittäterschaft sei aufgrund der getroffnen Feststellungen nicht haltbar, da der Tatbeitrag des Angeklagten lediglich unterstützend gewesen sei und lediglich als Beihilfe gewertet werden könne – vorbehaltlich neuerer Erkenntnisse in der neuen Hauptverhandlung.
Denn die Rolle des Angeklagten habe sich darauf beschränkt, den Kontakt zwischen dem …

Reine Kuriertätigkeit nur Beihilfe

Vier Strafverteidiger / Der BGHSt verfestigt seine Rechtsprechung, dass reine Kuriertätigkeit nicht als Mittäterschaft sondern lediglich als Beihilfe zu bestrafen ist. BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 86/07 vom 25. April 2007 Soweit die Angeklagte wegen un…

BGH: kein Handeltreiben, lediglich Beihilfe

JuracityBlog / Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 25. April 2007 (2 StR 86/07) die Verurteilung des LG Bonn wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (jeweils in nicht geringer Menge) in eine Verurteilung weg…

Verfestigung der Rechtsprechung: Kuriertätigkeit ist nur Beihilfe

Vier Strafverteidiger / Erneut hat der Bundesgerichtshof bekräftigt, dass im Betäubungsmittelrecht reine Kuriertätigkeit lediglich als Beihilfe und nicht als Täterschaft zu bewerten ist: BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 331/07 vom 6. September 2007…

§ 46 Abs. 2 StGB - Zur Berücksichtigung von Untersuchungshaft als Strafzumessungstatsache

BERLIN BLAWG / Erläuterung zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06: Das Landgericht Darmstadt hatte den Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handelt…

Kuriertätigkeit auch im BTM-Bereich nur Beihilfe

Vier Strafverteidiger / Erfreulich deutlich hat der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 13.07.2006 – 2 StR 199/06) darauf hingewiesen, dass auch im Betäubungsmittelstrafrecht die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme den allgemei…

LG Kleve: Körnerkissen nicht in die Mikrowelle

JuracityBlog / Mit (rechtskräftigem) Urteil vom 27.04.2007 (5 S 48/06) hat das Landgericht Kleve die Klage gegen den Hausratversicherer wegen Schadenersatz der Mikrowelle abgewiesen, welche in Brand geraten war, nachdem die Versicherungsnehmerin ein mit Kö…

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